Die Wohnungsübergabe & die Kaution: das ist zu beachten

Die Woh­nungs­über­gabe ist ein ent­schei­den­der Moment im Miet­ver­hält­nis, beson­ders wenn es um die Kau­tion geht. Ver­mie­ter ste­hen oft vor der Frage, wann und unter wel­chen Bedin­gun­gen die Kau­tion zurück­ge­zahlt wird oder ein­be­hal­ten wer­den kann. Wir gehen für Sie auf das Thema Kau­tion ein, damit Sie bei der nächs­ten Woh­nungs­über­gabe opti­mal vor­be­rei­tet sind.

Wann erfolgt die Rückzahlung der Kaution nach der Wohnungsübergabe?

Wenn ein Miet­ver­hält­nis endet, stellt sich nach der Woh­nungs­über­gabe oft die Frage, wann bekom­men Mie­ter Ihre Kau­tion zurück. Die Rück­zah­lung der Kau­tion erfolgt – in der Regel – nach der Woh­nungs­über­gabe, sobald sicher­ge­stellt ist, dass keine Män­gel oder aus­ste­hende Zah­lun­gen vor­han­den sind. Dies bedeu­tet für Sie als Ver­mie­ter, dass Sie die Kau­tion nicht unmit­tel­bar nach der Über­gabe zurück­zah­len müs­sen. In der Pra­xis gilt:

  • Sicher­heits­zeit­raum: Es wird emp­foh­len, die Kau­tion bis zu sechs Monate zurück­zu­hal­ten, um even­tu­elle Schä­den oder Neben­kos­ten­nach­zah­lun­gen zu klä­ren. Kom­mu­ni­zie­ren Sie sol­che Vor­gänge trans­pa­rent mit Ihren Mie­tern, um Strei­tig­kei­ten und Unzu­frie­den­heit zu vermeiden.
  • Prü­fungs­frist: Diese Frist gibt Ver­mie­tern Zeit, die Woh­nung auf mög­li­che Schä­den oder Män­gel zu über­prü­fen. Unsere Woh­nungs­über­gabe App X‑CITE Immo ermög­licht es Ihnen, den Zustand Ihres Objek­tes nach der Über­gabe detail­liert zu dokumentieren.
  • Teil­zah­lun­gen: Falls keine wei­te­ren Kos­ten zu erwar­ten sind, kön­nen Sie als Ver­mie­ter einen Teil der Kau­tion vor­zei­tig zurück­zah­len und den Rest ein­be­hal­ten, bis alle Neben­kos­ten abge­rech­net sind. Auch in die­sem Fall ist die Kom­mu­ni­ka­tion ein wich­ti­ger Fak­tor. Mit der Daten­er­fas­sung des Über­ga­be­pro­to­kolls soll­ten Sie auch mit Ihren ehe­ma­li­gen Mie­tern klä­ren, wie alle wei­te­ren Kor­re­spon­den­zen ver­lau­fen sollen.

Darf nach der Wohnungsübergabe wegen Mängeln die Kaution einbehalten werden?

Es gibt Situa­tio­nen, in denen Ver­mie­ter die Kau­tion bei der Woh­nungs­über­gabe oder danach teil­weise oder kom­plett ein­be­hal­ten kön­nen. Die häu­figs­ten Gründe sind:

Schäden an der Wohnung

Sind bei der Woh­nungs­über­gabe Män­gel vor­han­den, die über übli­che Gebrauchs­spu­ren hin­aus­ge­hen, kann ein Teil der Kau­tion für die Repa­ra­tur­kos­ten ver­wen­det wer­den. Eine kor­rekte Doku­men­ta­tion des Woh­nungs­zu­stands bei der Woh­nungs­über­gabe ist hier beson­ders wichtig.

Nicht erledigte Schönheitsreparaturen

Falls ver­trag­lich fest­ge­legt, dass Mie­ter Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren über­neh­men, kön­nen die Kos­ten für nicht aus­ge­führte Arbei­ten von der Kau­tion abge­zo­gen wer­den. Dies soll­ten Sie bei der Woh­nungs­über­gabe bereits anspre­chen, falls diese noch nicht durch­ge­führt wurden.

Ausstehende Zahlungen

Offene Miet­zah­lun­gen oder nicht begli­chene Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen kön­nen von der Kau­tion abge­zo­gen wer­den. Bei der Woh­nungs­über­gabe soll­ten Sie dies kom­mu­ni­zie­ren und sich zudem recht­li­chen Bei­stand holen oder sich zumin­dest bera­ten lassen.

Wie wird die Kaution bei der Wohnungsübergabe korrekt gehandhabt?

Wenn es um die Aus­zah­lung der Kau­tion geht, ist die Woh­nungs­über­gabe ein essen­zi­el­ler Bestand­teil, denn hier machen Sie sich als Ver­mie­ter mit dem fina­len Zustand Ihres Miet­ob­jekts ver­traut. Erstel­len Sie bei der Über­gabe der Woh­nung stets ein Pro­to­koll, um den Zustand genau zu doku­men­tie­ren. Die zahl­rei­chen Fea­tures unse­rer X‑CITE Immo App unter­stüt­zen Sie hier­bei opti­mal, denn hier haben Sie Zugriff auf sämt­li­che Doku­mente, prak­ti­sche Bild­mar­kie­run­gen und viele wei­tere Vor­la­gen, die Ihnen Ihren All­tag erleich­tern – und das alles zen­tral an einem Ort.

Tipps zur effizienten Abwicklung der Kaution bei der Wohnungsübergabe

Um den Pro­zess der Woh­nungs­über­gabe und der Rück­zah­lung der Kau­tion so rei­bungs­los wie mög­lich zu gestal­ten, sind fol­gende Schritte hilfreich:

  • Klare Absprachen im Mietvertrag: Legen Sie von Anfang an fest, welche Kriterien für die Kautionsrückzahlung gelten. So wissen Mieter und Vermieter genau, welche Reparaturen oder Schönheitsarbeiten gefordert sind.

  • Sichtbare Mängel und versteckte Schäden berücksichtigen: Nicht alle Mängel sind sofort sichtbar. Daher empfiehlt es sich, eine gründliche Prüfung vorzunehmen und eine zusätzliche Frist zu setzen, falls einige Mängel erst später in Erscheinung treten.

  • Transparente Kostenaufstellung: Falls Einbehalte notwendig sind, führen Sie eine transparente Aufstellung der entstandenen Kosten. Dies ist vor allem in rechtlichen Auseinandersetzungen wichtig und von Vorteil.

Was wird mit der Kaution? Vor der Wohnungsübergabe Vorbereitungen treffen

Eine sorg­fäl­tige Hand­ha­bung der Kau­tion nach der Woh­nungs­über­gabe hilft Ihnen, mög­li­che Kon­flikte zu ver­mei­den und ein posi­ti­ves Miet­ver­hält­nis zu wah­ren. Kom­mu­ni­zie­ren Sie die Hand­ha­bung der Kau­tion trans­pa­rent und geben Sie Ihren ehe­ma­li­gen Mie­tern bei sämt­li­chen Fra­gen eine fach­kun­dige Aus­kunft. So kön­nen Rechts­streits gemie­den und die Zufrie­den­heit bei­der Par­teien gewahrt werden.

Zudem bie­ten wir über unsere App als Alter­na­tive zur Bar­kau­tion eben­falls die Miet­kau­ti­ons­bürg­schaft von kautionsfrei.de an. Diese ist mit weni­gen Klicks abge­schlos­sen und erleich­tert die Hand­ha­bung der Kau­tion immens. Genauere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie in unse­rer App.

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