Wegen Eigenbedarf kündigen: strukturiert vorgehen

Wer einem Mie­ter wegen Eigen­be­darf kün­di­gen möchte, muss sich gut vor­be­rei­ten. Der Gesetz­ge­ber hat für diese Art von Kün­di­gun­gen klare Rah­men­be­din­gun­gen defi­niert und den­noch kommt es immer wie­der zu Feh­lern, die zu einer unwirk­sa­men Kün­di­gung füh­ren. Damit Sie als Ver­mie­ter recht­lich auf der siche­ren Seite ste­hen und effi­zi­ent han­deln kön­nen, geben wir Ihnen hier einen Über­blick über die wich­tigs­ten Vor­aus­set­zun­gen, Fris­ten und For­ma­li­tä­ten. Unter Beach­tung die­ser Punkte wird es für Sie mög­lich, Mie­ter wegen Eigen­be­darfs rechts­si­cher zu kündigen.

Wann ist eine Kündigung auf Eigenbedarf zulässig?

Das Miet­recht erlaubt es Ihnen, einem Mie­ter zu kün­di­gen, wenn Sie die Woh­nung für sich selbst oder nahe Ange­hö­rige benö­ti­gen. Um einem Mie­ter wegen Eigen­be­darfs zu kün­di­gen, müs­sen jedoch spe­zi­fi­sche Kri­te­rien erfüllt sein. Durch diese sol­len die Rechte der Mie­ter geschützt und Dis­kri­mi­nie­rung bzw. Benach­tei­li­gung ver­mie­den werden.

Wol­len Sie einem Mie­ter kün­di­gen wegen Eigen­be­darfs, zäh­len fol­gende Per­so­nen­grup­pen zu den nahen Angehörigen:

  • Kin­der, Eltern, Enkel
  • Geschwis­ter, Nich­ten, Neffen
  • Schwie­ger­el­tern (je nach Gericht unter­schied­lich beurteilt)

Wenn Sie wegen Eigen­be­darfs kün­di­gen wol­len, ist es nicht aus­rei­chend, die Woh­nung ledig­lich als Kapi­tal­an­lage bes­ser ver­wer­ten zu möch­ten oder einen nicht näher defi­nier­ten „künf­ti­gen Bedarf“ im offi­zi­el­len Kün­di­gungs­schrei­ben anzu­ge­ben. Kommt es zu einer Prü­fung durch ein Gericht, ver­lan­gen diese eine kon­krete Begrün­dung für den Eigen­be­darf. Hier soll­ten Sie also auf Rechts­si­cher­heit ach­ten. Dies gilt zudem nicht nur, wenn Sie Mie­tern wegen Eigen­be­darfs kün­di­gen wol­len, son­dern auch, wenn Sie Doku­mente für Woh­nungs­über­ga­ben und mehr erstellen.

Eigenbedarf Kündigungsfristen und Co. – die Formalitäten

Wenn Sie wegen Eigen­be­darfs kün­di­gen möch­ten, müs­sen Sie sich an klare gesetz­li­che Vor­ga­ben hal­ten. Beson­ders wich­tig ist die Ein­hal­tung der Fris­ten bei Eigen­be­darfs­kün­di­gun­gen. Diese rich­tet sich nach der Wohn­dauer des jewei­li­gen Mieters:

Bis 5 Jahre Miet­dauer:
3 Monate Kündigungsfrist

5 bis 8 Jahre Miet­dauer:
6 Monate Kündigungsfrist

Ab 8 Jah­ren Miet­dauer:
9 Monate Kündigungsfrist

Eigenbedarf Kündigungsfristen und Co. – die Formalitäten

Wenn Sie wegen Eigen­be­darfs kün­di­gen möch­ten, müs­sen Sie sich an klare gesetz­li­che Vor­ga­ben hal­ten. Beson­ders wich­tig ist die Ein­hal­tung der Fris­ten bei Eigen­be­darfs­kün­di­gun­gen. Diese rich­tet sich nach der Wohn­dauer des jewei­li­gen Mieters:

Wegen Eigen­be­darfs zu kün­di­gen, bedeu­tet für Sie als Ver­mie­ter also zunächst eine Menge büro­kra­ti­scher Arbeit. Sie müs­sen rechts­si­chere Doku­mente erstel­len, die die rich­ti­gen Daten und Fak­ten beinhal­ten. Diese aus Akten und Ord­nern zusam­men­zu­su­chen ist oft­mals zeit­in­ten­siv – aber mit der Woh­nungs­über­gabe App X‑CITE Immo kön­nen Sie Abhilfe schaffen.

Dank der Objekt­ver­wal­tung unse­rer Woh­nungs­über­gabe App haben Sie alle Daten Ihrer Objekte und Mie­ter zen­tral an einem Ort. So stei­gern Sie Ihre Effi­zi­enz und sind – auch wenn Sie wegen Eigen­be­darfs kün­di­gen müs­sen – opti­mal vorbereitet.

Eigenbedarf effizient und rechtssicher anmelden

Wenn Sie den Eigen­be­darf anmel­den möch­ten, soll­ten Sie stra­te­gisch vor­ge­hen. Mit einer guten zeit­li­chen Pla­nung und einer offe­nen und trans­pa­ren­ten Kom­mu­ni­ka­tion ver­mei­den Sie Kon­flikte gezielt, bevor diese über­haupt ent­ste­hen kön­nen. Die­ser Grund­satz gilt bei­spiels­weise auch dann, wenn Sie die Gebäu­de­ver­si­che­rung auf Ihre Mie­ter umle­gen möchten.

So gehen Sie struk­tu­riert vor:

  • Boni­tät prüfen:
    For­dern Sie eine Schufa-Aus­­­kunft oder eine alter­na­tive Boni­täts­prü­fung an. Gehalts­nach­weise oder eine Selbst­aus­kunft geben eben­falls Auf­schluss über die finan­zi­elle Stabilität.
  • Miet­schul­den­frei­heits­be­schei­ni­gung einholen:
    Diese Bestä­ti­gung des vor­he­ri­gen Ver­mie­ters zeigt, ob es im vor­an­ge­gan­ge­nen Miet­ver­hält­nis zu Zah­lungs­pro­ble­men kam.
  • Per­sön­li­chen Ein­druck gewinnen:
    Füh­ren Sie ein per­sön­li­ches Gespräch, um sich ein Bild vom poten­zi­el­len Mie­ter zu machen. Bereits wenige ober­fläch­li­che Fra­gen kön­nen hel­fen, einen zuver­läs­si­gen Mie­ter zu finden.
  • Refe­ren­zen einholen:
    Falls mög­lich, fra­gen Sie nach einem Emp­feh­lungs­schrei­ben oder den Kon­takt­da­ten des vor­he­ri­gen Vermieters.
  • Bedarf kon­kre­ti­sie­ren:
    Wer benö­tigt die Woh­nung wann und warum?
  • Recht­zei­tig handeln:
    Pla­nen Sie aus­rei­chend Vor­lauf­zeit für die Kün­di­gung und even­tu­elle recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ein.
  • Kün­di­gung schrift­lich vorbereiten:
    Ach­ten Sie auf die voll­stän­dige und nach­voll­zieh­bare Begründung.
  • Doku­men­ta­tion:
    Sam­meln Sie Belege, die den Eigen­be­darf unter­mau­ern (z. B. Stu­­di­en­­platz-Bestä­­ti­­gung, Arbeits­platz­wech­sel etc.)
  • Pro­fes­sio­nelle Unterstützung:
    Zie­hen Sie bei Unsi­cher­hei­ten einen Anwalt für Miet­recht hinzu – ins­be­son­dere bei pro­ble­ma­ti­schen Mietverhältnissen.

Digi­tale Tools kön­nen Sie bei der Vor­be­rei­tung effi­zi­ent unter­stüt­zen, indem sie wie die X‑CITE Immo App Cloud­dienste anbie­ten, die einen zen­tra­len Zugriff auf wich­tige Daten jeder­zeit ermög­li­chen. Mit der Effi­zi­enz unse­rer Woh­nungs­über­gabe App machen Sie sich Ihren All­tag leich­ter und sind auch, wenn Sie wegen Eigen­be­darfs kün­di­gen, opti­mal vorbereitet.

Auf Eigenbedarf gekündigt – was passiert mit der Wohnung?

Ist der Mie­ter gekün­digt wor­den und aus­ge­zo­gen, stellt sich häu­fig die Frage: Darf man die Woh­nung nach Eigen­be­darf wie­der ver­mie­ten? Grund­sätz­lich kann diese Frage mit Ja beant­wor­tet wer­den. Dies funk­tio­niert aber nur, wenn sich die Situa­tion seit der Kün­di­gung tat­säch­lich geän­dert hat (zum Bei­spiel, weil der geplante Nut­zer ver­zo­gen ist). Wird wegen Eigen­be­darf gekün­digt und die Woh­nung jedoch direkt neu ver­mie­tet, kann der Mie­ter auf Scha­dens­er­satz klagen.
Als Ver­mie­ter soll­ten Sie fol­gende Feh­ler­quel­len vermeiden:

  • Feh­lende oder unge­naue Begrün­dung des Eigenbedarfs:
    Ach­ten Sie auf eine klare und nach­voll­zieh­bare Begrün­dung, um for­male Feh­ler zu vermeiden.
  • Fal­sche oder zu knappe Kündigungsfristen:
    Prü­fen Sie die gesetz­li­chen Kün­di­gungs­fris­ten sorg­fäl­tig, um recht­lich auf der siche­ren Seite zu sein.
  • Miss­ach­tung der Sperr­frist nach Immobilienkauf:
    Den­ken Sie daran: Bei Eigen­be­darf nach Immo­bi­li­en­kauf gel­ten gesetz­li­che Sperr­fris­ten, die ein­ge­hal­ten wer­den müssen.
  • Wie­der­ver­mie­tung ohne tat­säch­li­chen Nutzungswechsel:
    Eine Eigen­be­darfs­kün­di­gung ist nicht zuläs­sig, wenn die Woh­nung spä­ter doch nicht selbst genutzt wird.

Für einen opti­ma­len Ablauf emp­feh­len wir vor dem Ver­sen­den der Kün­di­gung, diese durch einen Juris­ten prü­fen zu las­sen. Möch­ten Sie einen Mie­ter wegen Eigen­be­darfs kün­di­gen, soll­ten Sie sich also nicht nur recht­lich absi­chern, son­dern auch orga­ni­sa­to­risch gut auf­stel­len. Beson­ders im Hin­blick auf die Orga­ni­sa­tion unter­stützt Sie unsere X‑CITE Immo App effi­zi­ent durch ihre viel­fäl­ti­gen Fea­tures! So schüt­zen Sie sich vor lang­wie­ri­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen und wah­ren gleich­zei­tig Ihre Inter­es­sen als Vermieter.