AfA für Gebäude berechnen und richtig anwenden
Die AfA für Gebäude basiert auf dem Gebäudewert, der bei Kauf oder Bau ermittelt wird. Geht es um die Abschreibung von vermieteten Immobilien, ist es essenziell, die Aufteilung zwischen Gebäude und Grundstück korrekt vorzunehmen. Diese Unterscheidung sollte bereits im Kaufvertrag vorgenommen werden, kann aber auch nachträglich durch einen Gutachter ermittelt und festgehalten werden.
Um die Abschreibung Ihrer Immobilie korrekt anzugehen, wird im nächsten Schritt der gültige Prozentsatz auf den Gebäudewert angewendet. Für die meisten neueren Objekte liegt dieser bei zwei Prozent. Die so ermittelte Summe wird jährlich als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht.
Die AfA für Immobilien entfaltet vor allem bei langfristiger Vermietung ihre volle Wirkung. Zudem wird die Abschreibung einer zu vermietenden Wohnung auch nicht durch zeitweisen Leerstand beeinflusst. Solange eine Vermietungsabsicht klar erkennbar ist, bleibt für Sie der Anspruch auf Abschreibung Ihrer Immobilie bestehen. Inserate, Maklerverträge oder andere Nachweise sichern Sie in solchen Fällen ab. Diese Schriftstücke können Sie gemeinsam mit Dokumenten für Wohnungsübergaben und mehr ganz einfach mit unserer X-CITE Immo App erstellen und bearbeiten.
Wegen Eigenbedarfs zu kündigen, bedeutet für Sie als Vermieter also zunächst eine Menge bürokratischer Arbeit. Sie müssen rechtssichere Dokumente erstellen, die die richtigen Daten und Fakten beinhalten. Diese aus Akten und Ordnern zusammenzusuchen ist oftmals zeitintensiv – aber mit der Wohnungsübergabe App X-CITE Immo können Sie Abhilfe schaffen.
Dank der Objektverwaltung unserer Wohnungsübergabe App haben Sie alle Daten Ihrer Objekte und Mieter zentral an einem Ort. So steigern Sie Ihre Effizienz und sind – auch wenn Sie wegen Eigenbedarfs kündigen müssen – optimal vorbereitet.