Staffelmiete: Was Vermieter jetzt wissen müssen

Die Staf­fel­miete ist ein belieb­tes Modell zur lang­fris­ti­gen Miet­preis­ge­stal­tung und gleich­zei­tig ein recht­lich sen­si­bles Thema. Es han­delt sich hier­bei um ein Modell, bei dem sich die Miete in Staf­fe­lun­gen erhöht. Für Ver­mie­ter gibt es hier jedoch eini­ges zu beach­ten, denn die Erhö­hun­gen dür­fen nicht will­kür­lich durch­ge­führt werden.

Wir wol­len daher bei die­sem kom­ple­xen Thema nicht nur dar­auf ein­ge­hen, was ein sol­ches Miet­mo­dell aus­macht, son­dern auch, was hin­sicht­lich der Staf­fel­miete erlaubt ist. Gestal­ten Sie mit unse­rer Hilfe zuläs­sige Staf­fel­miet­ver­träge und seien Sie auf der siche­ren Seite.

Staffelmiete – was ist das?

Unter einer Staf­fel­miete ver­steht man eine ver­trag­lich fest­ge­legte Form der Miete, bei der sich der Miet­preis in regel­mä­ßi­gen Abstän­den auto­ma­tisch erhöht. Wich­tig ist hier zu beach­ten, dass die Erhö­hung der Staf­fel­miete nur dann zuläs­sig ist, wenn diese im Miet­ver­trag schrift­lich fixiert ist, sodass beide Miet­par­teien die­ser unmiss­ver­ständ­lich zuge­stimmt haben. Die Staf­fel­miete ist in § 557a BGB gere­gelt und stellt eine gesetz­lich zuläs­sige Form der Miet­preis­ge­stal­tung dar.

Wie funk­tio­niert jedoch die Miet­erhö­hung durch die Staf­fel­miete? Das Prin­zip ist ein­fach – anstatt jeder­zeit eine Miet­erhö­hung gemäß Ver­gleichs­miete oder durch Moder­ni­sie­rung anzu­set­zen, ver­ein­ba­ren Ver­mie­ter und Mie­ter eine schritt­weise Anpas­sung der Miete über einen län­ge­ren Zeit­raum hin­weg. Die Staf­fe­lun­gen müs­sen dabei kor­rekt und detail­liert ange­ge­ben wer­den – ent­we­der pro­zen­tual oder betragsmäßig.

Diese Punkte soll­ten Sie zudem für ein erfolg­rei­ches Ver­fah­ren beachten:

  • Die Erhö­hungs­be­träge müs­sen im Ver­trag in Euro oder ein­deu­tig bere­chen­bar ange­ge­ben sein, um Will­kür zu ver­hin­dern und Trans­pa­renz zu schaffen.
  • Der Zeit­raum zwi­schen den Erhö­hun­gen muss min­des­tens ein Jahr betra­gen. So ent­steht ein Pla­nungs­zeit­raum für beide Vertragsparteien.
  • Miet­erhö­hun­gen wegen Moder­ni­sie­rung oder orts­üb­li­cher Ver­gleichs­miete sind wäh­rend der Lauf­zeit der Staf­fel­miete ausgeschlossen.

Unser Tipp: Mit unse­rer Woh­nungs­über­gabe App X‑CITE Immo kön­nen Sie Ihre Miet­ver­träge digi­tal bequem vor­be­rei­ten und diese Dateien jeder­zeit von all Ihren mobi­len End­ge­rä­ten abru­fen. So sind Sie immer top vorbereitet.

Staffelmiete gezielt gestalten

Die Staf­fel­miete kann als nütz­li­ches Hilfs­mit­tel die­nen, um Pla­nungs­si­cher­heit zu geben und Kos­ten über­sicht­lich zu gestal­ten. Eine Frage stellt sich jedoch in die­sem Zusam­men­hang noch immer – was ist hin­sicht­lich der Staf­fel­miete erlaubt?

Zunächst darf eine Staf­fe­lung die gesetz­li­chen Gren­zen nicht über­schrei­ten. Das bedeu­tet, dass die ver­ein­barte Miete bei Beginn der Staf­fel unter­halb der Miet­preis­bremse lie­gen muss, sofern diese in Ihrer Region gilt. Die Miet­erhö­hung erfolgt auto­ma­tisch zum im Ver­trag ver­ein­bar­ten Zeit­punkt – dies gilt sowohl bei der Ver­mie­tung an Ange­hö­rige als auch, wenn Sie ander­wei­tige Mie­ter fin­den. Zudem soll­ten Sie auch diese Punkte beachten:

Wie­viel Pro­zent Erhö­hung sind bei der Staf­fel­miete üblich? Hier gibt es keine gesetz­li­che Begren­zung. Markt­üb­li­che Werte ori­en­tie­ren sich meist an der Infla­ti­ons­rate und den Ent­wick­lun­gen des Mietspiegels.

Wie lange darf die Lauf­zeit der Staf­fel­miete sein? Gesetz­lich ist keine Höchst­dauer vor­ge­schrie­ben. In der Pra­xis sind jedoch fünf bis zehn Jahre üblich. Nach Ablauf kann der Ver­trag in ein regu­lä­res Miet­ver­hält­nis übergehen.

Staffelmiete im Vergleich zu anderen Mietmodellen

Die Staf­fel­miete kann von hoher Bedeu­tung von Ver­mie­tern sein. Sie bringt attrak­tive Vor­teile und schützt gleich­zei­tig den Mie­ter vor über­ra­schen­den Mie­t­an­pas­sun­gen. Im Unter­schied zur Index­miete, bei der sich die Miete an einem Preis­in­dex ori­en­tiert, ist die Staf­fel­miete sta­tisch und bere­chen­bar. Wäh­rend bei der Index­miete externe Fak­to­ren wie Infla­tion maß­geb­lich sind, haben Sie als Ver­mie­ter bei der Staf­fel­miete volle Kon­trolle und einen guten Über­blick – inner­halb des gesetz­li­chen Rahmens.

Das sind Ihre Vorteile:

  • Lang­fris­tige Plan­bar­keit der Einnahmen
  • Weni­ger Auf­wand bei Mieterhöhungen
  • Klare Ver­trags­struk­tur mit fes­ten Terminen

Und für noch mehr Plan­bar­keit und ein opti­mier­tes Manage­ment steht Ihnen auch unsere X‑CITE Immo App mit ihren zahl­rei­chen Fea­tures wie der Objekt­ver­wal­tung und der prak­ti­schen Daten­er­fas­sung zur Verfügung.

Staffelmiete legal gestalten: worauf Sie achten sollten

Ein häu­fi­ger Irr­tum ist, dass mit einer Staf­fel­miete auto­ma­tisch jede Miet­erhö­hung zuläs­sig sei. Das ist nicht der Fall. Wäh­rend der Lauf­zeit der Staf­fel­ver­ein­ba­rung dür­fen keine wei­te­ren Miet­erhö­hun­gen erfol­gen. Dies ergibt sich direkt aus § 557a Absatz 2 BGB. Ebenso wich­tig ist, dass die ver­ein­bar­ten Erhö­hun­gen den Mie­ter nicht unan­ge­mes­sen benachteiligen.

Wenn Sie vor­ha­ben, einen Staf­fel­miet­ver­trag mit Ihrem Mie­ter abzu­schlie­ßen, soll­ten Sie sich daher im Vor­feld ganz genau infor­mie­ren und sich gege­be­nen­falls recht­lich bera­ten las­sen. Dank unse­rer X‑CITE Immo App müs­sen Sie zudem keine auf­wän­di­gen Vor­be­rei­tun­gen tref­fen, son­dern Sie haben alle Ihre Daten immer zen­tral an einem Ort.

Typi­sche Stolpersteine

  • Unvoll­stän­dige Staf­fel­an­ga­ben, die die Berech­nung erschweren
  • Kein schrift­li­cher Ver­trag und somit feh­lende Handhabe

Ver­knüp­fung mit nicht nach­voll­zieh­ba­ren Kriterien

Wich­tige Elemente

  • Ein­deu­tige For­mu­lie­run­gen ohne Interpretationsspielraum
  • Keine pau­scha­len Pro­zent­an­ga­ben ohne kon­krete Beträge

Klare zeit­li­che Staf­fe­lun­gen, die nicht kür­zer als zwölf Monate ausfallen

Staffelmiete erfolgreich umsetzen

Ein Staf­fel­miet­ver­trag – was ist das? Diese Frage haben Sie sich viel­leicht ein­gangs eben­falls gestellt. Dank unse­rer Tipps sind Sie jedoch jetzt in der Lage, den Begriff Staf­fel­miete ein­zu­ord­nen und die­ses Miet­mo­dell erfolg­reich zu nut­zen – vor­aus­ge­setzt, sie wird rechts­si­cher umge­setzt. Mit einem sau­ber for­mu­lier­ten Staf­fel­miet­ver­trag schaf­fen Sie nicht nur sta­bile Ein­nah­men, son­dern mini­mie­ren auch zukünf­tige Kon­flikte mit Mietern.

Und wenn Sie nach wei­te­ren span­nen­den The­men rund um Miete, Miet­ob­jekte, Miet­ver­hält­nisse und Co. suchen, dann besu­chen Sie gern unse­ren Blog. Hier fin­den Sie nicht nur Infor­ma­tio­nen zur Staf­fel­miete, son­dern auch wie Sie Ihre Miet­preise fest­le­gen und wie Sie Ihre Miet­ein­nah­men rich­tig ver­steu­ern.