Fristlos Wohnung kündigen: Das müssen Vermieter wissen

Wer als Vermieter fristlos eine Wohnung kündigen will, muss mehr beachten als nur ein formloses Schreiben. Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses ist ein schwerwiegender rechtlicher Schritt und setzt als solcher eine gute Begründung voraus. Zusätzlich sind Vermieter verpflichtet, Beweise zu liefern, um ihrer Entscheidung Nachdruck zu verleihen.

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn es um die außerordentliche Kündigung des Mieters geht.

Das Wichtigste zuerst: Wann darf ein Vermieter fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung der Wohnung ist nur unter bestimmten, gesetzlich klar definierten Bedingungen möglich. Sie kommt immer dann in Betracht, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter nachhaltig gestört ist. Auch die Zumutbarkeit des Mietverhältnisses spielt eine Rolle, wenn es um außerordentliche Kündigung des Mietvertrages geht. Die Zumutbarkeit ist beispielsweise dann nicht mehr gegeben, wenn der Mieter die Mietsache beschädigt hat oder auch seinen Pflichten wie Zahlungen nicht nachgekommen ist.

Die rechtliche Grundlage bildet § 543 BGB. Dieser regelt die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages. Demnach zählen folgende Punkte:

  • Wichtiger Grund: Es muss ein erheblicher Vertragsverstoß vorliegen, der das Mietverhältnis unzumutbar macht.
  • Abmahnung: In der Regel ist vor der Kündigung eine Abmahnung erforderlich.
  • Unverzüglichkeit: Die Kündigung muss zeitnah nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen.

Streben Sie eine fristlose Kündigung für Ihre Wohnung an, ist dies also möglich. Doch Vorsicht: Nur mit einer sauberen Dokumentation und einem klaren Ablauf bleibt Ihre Kündigung auch rechtlich wirksam. Hier empfehlen wir Ihnen unsere Wohnungsübergabe App X-CITE Immo. Mit dieser können Sie die Objektverwaltung vereinfachen, Schriftstücke digital in der Cloud ablegen und alle Daten jederzeit abrufen.

Welche Gründe gibt es für die fristlose Kündigung der Wohnung?

Nicht jeder Streit oder jedes Missverständnis zwischen Mieter und Vermieter rechtfertigt direkt eine außerordentliche Kündigung. Es müssen gravierende Gründe vorliegen – das Gesetz nennt einige explizit:

  • Mietrückstände: Die fristlose Kündigung einer Wohnung ist bei Mietrückständen möglich. Wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten oder mehr in Verzug ist, liegt ein klassischer Fall für eine fristlose Kündigung vor, da es sich um eine Pflichtverletzung handelt.
  • Zweckentfremdung der Wohnung: Wird die Wohnung etwa ohne Erlaubnis untervermietet oder als Gewerberaum genutzt, kann das eine außerordentliche Kündigung des Mieters rechtfertigen.
  • Störung des Hausfriedens: Ruhestörungen, Drohungen und weitere Sachverhalte, die den Frieden zwischen Mietparteien stören, sind ebenfalls ein Grund für eine fristlose Kündigung der Wohnung.
  • Zerstörung oder erhebliche Beschädigung der Mietsache: Mutwillig herbeigeführte Schäden an Ihrem Eigentum bedürfen keiner weiteren Begründung für eine Kündigung. Hier muss jedoch nachgewiesen werden können, dass die Schäden bewusst verursacht wurden.

Beachten Sie jedoch, dass eine fristlose Kündigung einer Wohnung immer individuell von Fall zu Fall entschieden werden muss. Pauschalurteile können hier nur schwerlich getroffen werden. Etwas anders sieht es aus, wenn Sie wegen Eigenbedarf kündigen. Hier sind Sie als Vermieter gezwungen, Ihre Entscheidung einwandfrei zu belegen.

Fristlose Kündigung des Mieters und rechtliche Absicherung

Die fristlose Kündigung einer Wohnung ist ein sensibler Vorgang. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Vermieter mehrere Aspekte beachten. Hier kommt es vor allem auf eine lückenlose Dokumentation an, wobei Ihnen unsere X-CITE Immo App dank Ihrer durchdachten Features behilflich sein kann.

Generell sollten Sie jedoch diese Punkte beachten:

  1. Abmahnung schreiben
    In den meisten Fällen ist eine Abmahnung erforderlich, bevor Sie fristlos kündigen dürfen.
    Sie gibt dem Mieter die Chance, sein Verhalten zu ändern.
    Bleibt die Wirkung aus, ist die fristlose Kündigung der Wohnung möglich.
  2. Kündigungsgrund detailliert dokumentieren
    Führen Sie genau Buch über:

    • Zahlungsausfälle und deren Höhe
    • Schriftliche und mündliche Absprachen
    • Abmahnungen und Reaktionen des Mieters
    • Störungen und Beschwerden von Nachbarn
  3. Form der Kündigung wahren
    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail reicht nicht aus.
    Mit der X-CITE Immo App können Sie alle wichtigen Schriftstücke bequem
    von unterwegs vorbereiten und in der Cloud abspeichern.
  4. Keine Eigenmächtigkeit
    Auch wenn Sie sich im Recht fühlen: Eine fristlose Kündigung ersetzt keine Räumungsklage.
    Das bedeutet, dass der Mieter nicht einfach „herausgeworfen“ werden darf.
    Widersetzt sich dieser der fristlosen Kündigung der Wohnung,
    bleibt der Gang zum Gericht unumgänglich.

Typische Fehler vermeiden bei einer fristlosen Kündigung des Mieters

Viele Vermieter scheitern bei der Durchsetzung ihrer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages, weil formale oder inhaltliche Fehler gemacht wurden. Zu den häufigsten Schwierigkeiten zählen:

  • Kündigung erfolgt ohne vorherige Abmahnung (sofern erforderlich)
  • Kündigungsgrund ist nicht konkret oder nachweisbar
  • Kündigung wurde zu spät ausgesprochen (Verzögerung zwischen Kenntnis und Reaktion)
  • Formfehler (z. B. Kündigung nicht unterschrieben oder unzureichend zugestellt)

Um diese Fehler frühzeitig zu vermeiden, lohnt es sich, die Hilfe eines professionellen Anwalts in Anspruch zu nehmen. Dieser kann Sie zudem nicht nur dabei unterstützen, fristlos eine Wohnung zu kündigen, sondern er berät Sie auch über die Inhalte der Schönheitsreparaturen-Klausel und Co.

Bei der fristlosen Kündigung einer Wohnung Ruhe bewahren und vorbereitet handeln

Gerät ein Mietverhältnis außer Kontrolle, etwa durch Zahlungsverzug oder gravierendes Fehlverhalten, ist es wichtig, überlegt zu handeln. Die fristlose Kündigung der Wohnung bietet Ihnen als Vermieter ein starkes Werkzeug – vorausgesetzt, Sie wenden es korrekt an.

Mit guter Vorbereitung, klarer Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter und rechtlichem Hintergrundwissen schaffen Sie die Grundlage für ein rechtssicheres Vorgehen und vermeiden spätere Komplikationen.

Und wenn auch weitere Themen rund um Ihr Mietverhältnis und das Handling Ihrer Wohnung für Sie interessant sind, dann schauen Sie sich auf unserem Blog um und erhalten Sie umfangreiche Informationen.

FAQ: fristlos eine Wohnung kündigen

Wann darf man als Vermieter fristlos eine Wohnung kündigen?

Eine fristlose Wohnungskündigung ist möglich, wenn ein erheblicher Vertragsverstoß vorliegt, der das Mietverhältnis unzumutbar macht. Gesetzlich geregelt ist dies in § 543 BGB. Typische Gründe sind zum Beispiel Mietrückstände oder mutwillige Beschädigungen der Mietsache. Voraussetzung ist außerdem, dass der Vermieter unverzüglich nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes handelt.

Wie dokumentiert man eine fristlose Kündigung der Wohnung rechtssicher?

Die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und den konkreten Kündigungsgrund nachvollziehbar darlegen. Alle relevanten Beweise – z. B. Zahlungsausfälle, Beschwerden oder Schäden – sollten dokumentiert und abgespeichert werden. Empfohlen wird die Zustellung per Einschreiben mit Rückschein oder per Boten. Tools wie eine digitale Wohnungsverwaltungs-App können hier sehr hilfreich sein.

Was ist der Unterschied zwischen fristloser und außerordentlicher Kündigung des Mietvertrages?

Die Begriffe „fristlose Kündigung“ und „außerordentliche Kündigung des Mietvertrages“ werden häufig synonym verwendet. Technisch gesehen ist die fristlose Kündigung eine Unterform der außerordentlichen Kündigung, bei der keine Kündigungsfrist eingehalten wird. Beide Varianten setzen jedoch immer einen wichtigen Grund voraus. Die außerordentliche Kündigung kann in bestimmten Fällen auch mit Frist erfolgen – z. B. bei Zeitmietverträgen.

Kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter untervermietet?

Ja, wenn der Mieter die Wohnung ohne Erlaubnis untervermietet, liegt ein möglicher Grund für eine fristlose Kündigung vor. Besonders schwer wiegt die Zweckentfremdung, wenn sie gewerblich erfolgt oder mit anderen Pflichtverletzungen einhergeht. In diesen Fällen darf der Vermieter fristlos kündigen – vorausgesetzt, der Sachverhalt ist belegbar. Auch hier sollte zuvor eine Abmahnung ausgesprochen werden.

Was tun, wenn der Mieter nach fristloser Kündigung nicht auszieht?

Eine fristlose Kündigung ersetzt keine gerichtliche Räumungsklage. Zieht der Mieter nicht freiwillig aus, müssen Vermieter den ordentlichen Rechtsweg beschreiten und die Räumung einklagen. Selbsthilfe – etwa durch eigenmächtiges Entfernen des Mieters – ist rechtlich unzulässig. Der gerichtliche Weg schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen und rechtlichen Konsequenzen.