FAQ: Mieter meldet schaden nicht
Was passiert, wenn ein Mieter einen Schaden nicht meldet?
Verletzt ein Mieter seine Anzeigepflicht und meldet einen Schaden nicht, kann er für alle daraus entstehenden Folgeschäden haftbar gemacht werden. Als Vermieter haben Sie unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz und können bei wiederholtem Verhalten eine Abmahnung oder sogar Kündigung aussprechen.
Muss der Vermieter den Schaden nachweisen können?
Ja. Die Beweissicherung ist entscheidend. Fotografien, Protokolle, Zeugenaussagen und Berichte von Gutachtern helfen Ihnen, einen Verstoß gegen die Anzeigepflicht zu belegen – besonders wenn ein Mietschaden nicht gemeldet wurde.
Greift meine Gebäudeversicherung, wenn der Mieter den Schaden verschweigt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Versicherungen leisten häufig nur dann, wenn der Schaden rechtzeitig gemeldet wurde. Kommt es zu Verzögerungen durch das Verhalten des Mieters, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder verweigern.
Wie kann ich die Anzeigepflicht im Mietvertrag absichern?
Es ist empfehlenswert, die Anzeigepflicht bei Mietmängeln explizit im Mietvertrag zu erwähnen. Ergänzend können Sie eine Informationsbroschüre oder eine Checkliste bei Einzug übergeben, die auf das richtige Verhalten im Schadensfall hinweist.
Wann darf ich dem Mieter wegen Verletzung der Anzeigepflicht kündigen?
Bei groben Pflichtverletzungen – insbesondere wenn dem Vermieter erheblicher finanzieller Schaden entsteht – ist eine fristlose Kündigung möglich. Voraussetzung ist eine vorherige Abmahnung und der Nachweis, dass der Mieter den Schaden bewusst nicht gemeldet hat.