Mietvertrag für WGs: Das sollten Vermieter wissen

Gerade in Uni­ver­si­täts­städ­ten sind Wohn­ge­mein­schaf­ten – kurz WGs – keine Sel­ten­heit. Die Miet­ver­träge mit die­sen Gemein­schaf­ten kön­nen Mie­ter jedoch vor Her­aus­for­de­run­gen stel­len. Ein Miet­ver­trag für WGs unter­schei­det sich in eini­gen wich­ti­gen Punk­ten von klas­si­schen Miet­ver­trä­gen für Ein­zel­per­so­nen oder Familien.

Ver­mie­ter, die eine Woh­nung an eine Wohn­ge­mein­schaft ver­mie­ten möch­ten, ste­hen vor recht­li­chen und prak­ti­schen Fra­gen: Wie sichern Sie sich recht­lich ab? Wel­cher Miet­ver­trag ist für ein WG-Zim­­mer der rich­tige? Und wel­cher Mie­ter ist für Sie der rich­tige Ansprech­part­ner? Wir geben Ihnen die Infor­ma­tio­nen, die Ihnen weiterhelfen.

Das Wichtigste zuerst: Vermietung an WGs, Vertragsformen & Haftung

Wer eine Woh­nung an eine WG ver­mie­ten möchte, sollte zu Beginn über­le­gen, wel­che Ver­trags­form gewählt wird – denn hier ent­schei­det sich, wie Haf­tung und die Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen Mie­tern und Ver­mie­ter ablau­fen soll.

Es gibt drei gän­gige Vertragsmodelle:

Ein­zel­miet­ver­träge: Jeder Bewoh­ner unter­schreibt einen sepa­ra­ten Ver­trag. Prak­tisch, wenn man fle­xi­bel blei­ben möchte – etwa bei häu­fi­gem Wech­sel der Mit­be­woh­ner. Aber: Die ein­zel­nen Mie­ter haf­ten nur für ihren Anteil.

Gesamt­miet­ver­trag: Alle WG-Bewoh­­ner unter­zeich­nen den­sel­ben Miet­ver­trag und haf­ten gemein­schaft­lich (gesamt­schuld­ne­risch). Vor­teil für Sie: Bei Miet­aus­fall kön­nen Sie sich an jede Per­son wenden.

Unter­miet­ver­hält­nisse: Sie ver­mie­ten an einen Haupt­mie­ter, der dann unter­ver­mie­tet. In die­sem Fall besteht der Miet­ver­trag nur mit einer Par­tei. Das bringt Ver­ein­fa­chung, aber auch Kontrollverlust.

Wie genau Sie den Miet­ver­trag für eine WG gestal­ten ist natür­lich Ihnen über­las­sen. Hier kann es jedoch hel­fen, sich zuvor recht­lich bera­ten zu las­sen. Auch ein offe­nes Gespräch mit allen poten­zi­el­len Miet­par­teien ist hilfreich.

Welche Rolle spielt das Mietrecht bei Wohngemeinschaften?

Das Miet­recht gestal­tet sich bei Wohn­ge­mein­schaf­ten grund­sätz­lich gleich den Regeln ande­rer Miet­ver­hält­nisse. Den­noch gibt es Beson­der­hei­ten, die sich aus der Kon­stel­la­tion der WG erge­ben – ins­be­son­dere, wenn es um wich­tige Punkte wie Kün­di­gun­gen, Mie­ter­wech­sel oder die Ent­rich­tung und Aus­zah­lung der Kau­tion geht.

Wich­tige recht­li­che Aspekte:

  • Gesamt­schuld­ner­schaft: Bei einem gemein­sa­men Miet­ver­trag für die gesamte WG haf­ten alle für die voll­stän­dige Miete. Zahlt eine Per­son nicht, kön­nen Sie den gesam­ten Betrag von jeder Par­tei verlangen.
  • Kün­di­gung: Kün­di­gen kann bei einem Gesamt­miet­ver­trag nur die gesamte Par­tei – ein­zelne Per­so­nen kön­nen nicht ohne Zustim­mung der ande­ren aus dem Ver­trag aus­tre­ten. Bei Ein­zel­miet­ver­trä­gen ist dies deut­lich ein­fa­cher geregelt.
  • Mie­ter­wech­sel: Wenn WG-Bewoh­­ner regel­mä­ßig wech­seln, emp­fiehlt sich ein Nach­trag oder eine ver­trag­lich ver­ein­barte Klau­sel zur Mit­wir­kungs­pflicht bei einem Bewoh­ner­wech­sel. Andern­falls müs­sen Sie jedes Mal einen neuen Ver­trag aufsetzen.
  • Kau­tion: Sie dür­fen eine Kau­tion pro Miet­ver­trag for­dern – nicht pro Per­son. Bei Unter­miet­ver­trä­gen regelt der Haupt­mie­ter die Kau­tion der ande­ren Parteien.

Bei miet­recht­li­chen Fäl­len ist es essen­zi­ell, dass Sie sich recht­zei­tig und fach­kun­dig bera­ten las­sen. Ein Anwalt für Miet­recht kann Doku­mente und Ver­träge gegen­prü­fen und Sie kom­pe­tent zu einem Miet­ver­trag für eine WG bera­ten. Und mit den Fea­tures unse­rer Woh­nungs­über­gabe App X‑CITE Immo haben Sie alle Unter­la­gen für eine sol­che Bera­tung jeder­zeit auf all Ihren Gerä­ten abrufbereit!

Wie sichern sich Vermieter richtig ab?

Wenn Sie Ihre Woh­nung an eine WG ver­mie­ten, soll­ten Sie sich umfas­send absi­chern. Eine klare Ver­trags­ba­sis schafft eine sta­bile Grund­lage für ein har­mo­ni­sches Miet­ver­hält­nis ohne Strei­tig­kei­ten. Das soll­ten Sie beach­ten, bevor Sie eine Woh­­nungs- und Schlüs­sel­über­gabe vorbereiten:

Absi­che­rung durch klare Verträge:

  • Ver­wen­den Sie einen schrift­li­chen Miet­ver­trag mit ein­deu­ti­gen Rege­lun­gen zur Miete, Neben­kos­ten, Kün­di­gung und Nut­zung der Räume.
  • Defi­nie­ren Sie im Ver­trag, ob das Zim­mer oder die gesamte Woh­nung ver­mie­tet wird.
  • Klä­ren Sie bei einem Gesamt­miet­ver­trag im Vor­feld, wie mit Mie­ter­wech­seln umge­gan­gen wird.
  • Legen Sie fest, wel­che Gemein­schafts­be­rei­che bestehen (z. B. Küche, Bad) und wie die Nut­zung gere­gelt ist.

Wei­tere Maß­nah­men zur Absicherung:

  • Boni­täts­prü­fung: Auch bei WGs lohnt es sich, eine Selbst­aus­kunft und ggf. eine SCHUFA-Aus­­­kunft von allen Miet­par­teien einzuholen.
  • Haus­ord­nung bei­le­gen: Diese sollte Bestand­teil des Miet­ver­trags sein, um mög­li­che Kon­flikte bei Laut­stärke, Müll oder Rei­ni­gung vorzubeugen.
  • Ver­si­che­rungs­nach­weis: For­dern Sie ggf. eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung von allen Par­teien an – beson­ders bei teu­rem Inven­tar oder Möblierung.

Wol­len Sie mehr dar­über erfah­ren, wie Sie die Boni­tät prü­fen, Miet­preise fest­le­gen oder die Woh­nungs­über­gabe und die Kau­tion gestal­ten? Dann fin­den Sie auf unse­rem Blog zahl­rei­che Informationen!

Was sind typische Fehler, wenn Sie an WGs vermieten?

Die Ver­mie­tung an WGs kann lukra­tiv und unkom­pli­ziert sein – wenn man gut vor­be­rei­tet ist. In der Pra­xis tau­chen aber immer wie­der typi­sche Feh­ler auf, wenn es um die Gestal­tung von Miet­ver­hält­nis­sen bzw. Miet­ver­trä­gen für WGs geht.

Dazu zäh­len unter anderem:

  • Münd­li­che Abspra­chen ohne schrift­li­che Fixie­rung – diese sind schwer nach­weis­bar und füh­ren schnell zu Konflikten.
  • Keine Rege­lung zum Mie­ter­wech­sel – das sorgt bei einem Aus­zug oft für büro­kra­ti­schen Mehraufwand.
  • Unklare Zustän­dig­kei­ten bei Repa­ra­tu­ren und Schä­den – vor allem bei gemein­schaft­lich genutz­ten Räu­men ist das konfliktträchtig.
  • Feh­lende Neben­kos­ten­ab­rech­nung – WG-Mie­t­­ver­­häl­t­­nisse soll­ten eine prä­zise Neben­kos­ten­re­ge­lung ent­hal­ten, ins­be­son­dere bei ver­brauchs­ab­hän­gi­gen Kosten.

All die­sen Pro­ble­men kön­nen Sie mit der Hilfe von moder­nen digi­ta­len Tools effek­tiv ent­ge­gen­wir­ken. Dazu gehört auch unsere X‑CITE Immo App. Ob für die Objekt­ver­wal­tung, die Vor­be­rei­tung von Doku­men­ten oder das im Blick behal­ten von Fris­ten – die Fea­tures unse­rer App ver­hel­fen Ihnen zu mehr Effizienz.

Praktische Tipps für das Vermieten einer Wohnung an WGs

Wenn Sie erfolg­reich an eine WG ver­mie­ten möch­ten, lohnt sich eine struk­tu­rierte Her­an­ge­hens­weise. So gestal­ten Sie das Miet­ver­hält­nis nicht nur rechts­si­cher, son­dern auch prak­ti­ka­bel für alle Beteiligten.

Beach­ten Sie fol­gende Tipps:

  • Regel­mä­ßige Kom­mu­ni­ka­tion: Ver­ein­ba­ren Sie feste Ansprech­part­ner in der WG – so erleich­tern Sie sich die Orga­ni­sa­tion und Rücksprachen.
  • Woh­nungs­über­gabe doku­men­tie­ren: Erstel­len Sie ein detail­lier­tes Pro­to­koll – mit Fotos, ggf. digi­tal unter­zeich­net. So beu­gen Sie Strei­tig­kei­ten beim Aus­zug vor.
  • Ver­mie­tung möblier­ter WG-Zim­­mer: Wenn Sie möblierte Zim­mer anbie­ten, soll­ten Zustand und Inven­tar­liste Bestand­teil des Miet­ver­trags sein.
  • Digi­tale Tools nut­zen: Es gibt heute viele digi­tale Lösun­gen wie unsere X‑CITE Immo App, mit denen sich Miet­ver­träge, Abspra­chen oder Über­ga­ben effi­zi­ent ver­wal­ten lassen.

Mit der Berück­sich­ti­gung die­ser Tipps erstel­len Sie nicht nur sichere Miet­ver­träge für WGs, son­dern sor­gen auch für einen guten Start in das Ver­hält­nis mit Ihren neuen Mietern.

Mietverträge für Wohngemeinschaften managen

Ein rechts­si­che­rer Miet­ver­trag für WGs ist das Herz­stück eines erfolg­rei­chen Miet­ver­hält­nis­ses mit meh­re­ren Mie­tern. Ob Sie sich für Ein­zel­ver­träge oder einen Gesamt­miet­ver­trag ent­schei­den – die Klar­heit der Rege­lun­gen ist aus­schlag­ge­bend. Wer regel­mä­ßig an WGs ver­mie­tet, sollte idea­ler­weise eine Mie­t­­ver­­­trag-Vor­­lage haben, die sich anpas­sen lässt und alle Even­tua­li­tä­ten berücksichtigt.

Auch wenn die Ver­mie­tung an meh­rere Per­so­nen zunächst kom­plex erscheint, ermög­licht sie Fle­xi­bi­li­tät und kann wirt­schaft­lich sinn­voll sein – vor allem in Uni­ver­si­täts­städ­ten oder Bal­lungs­räu­men. Wenn Sie also einen Miet­ver­trag für eine WG auf­set­zen müs­sen, wis­sen Sie jetzt, wor­auf es ankommt.

FAQ: Mietvertrag für WGs

Sie kön­nen zwi­schen Ein­zel­miet­ver­trag, Gesamt­miet­ver­trag oder Unter­miet­mo­dell wäh­len. Ein Ein­zel­miet­ver­trag bie­tet Fle­xi­bi­li­tät bei Mie­ter­wech­sel, wäh­rend ein Gesamt­miet­ver­trag eine stär­kere Haf­tungs­si­cher­heit bie­tet. Das Unter­miet­mo­dell eig­net sich nur, wenn Sie bewusst die Ver­ant­wor­tung an einen Haupt­mie­ter abge­ben wollen.

Bei einem Miet­ver­trag für eine Wohn­ge­mein­schaft, den alle Mie­ter gemein­sam unter­zeich­nen, haf­ten alle gesamt­schuld­ne­risch. Das bedeu­tet, Sie kön­nen bei Miet­aus­fäl­len jeden Mie­ter für den vol­len Betrag in Anspruch neh­men. Diese Rege­lung stärkt Ihre Posi­tion als Ver­mie­ter deutlich.

Eine schrift­li­che, detail­lierte Ver­trags­ge­stal­tung ist der erste Schritt. Dar­über hin­aus emp­feh­len sich Boni­täts­prü­fun­gen, eine Haus­ord­nung als Ver­trags­be­stand­teil und gege­be­nen­falls ein Ver­si­che­rungs­nach­weis der Mie­ter. So schüt­zen Sie sich vor Strei­tig­kei­ten oder Zah­lungs­aus­fäl­len bei der Ver­mie­tung an eine WG.

Bei einem Gesamt­miet­ver­trag kann eine Per­son nicht ein­fach aus dem Ver­trag aus­schei­den. Ent­we­der wird gemein­sam gekün­digt oder per Ver­trags­nach­trag ein neuer Mie­ter auf­ge­nom­men – wenn Sie als Ver­mie­ter zustim­men. Mit einer ent­spre­chen­den Klau­sel im Miet­ver­trag für WGs lässt sich die­ser Vor­gang vereinfachen.

Zu den häu­figs­ten Feh­lern zäh­len münd­li­che Abspra­chen ohne schrift­li­chen Ver­trag, feh­lende Regeln zum Mie­ter­wech­sel oder unklare Zustän­dig­kei­ten bei Schä­den. Auch eine unge­naue Neben­kos­ten­re­ge­lung ist pro­ble­ma­tisch. All diese Punkte las­sen sich mit einem soli­den Miet­ver­trag für WGs und einer struk­tu­rier­ten Vor­be­rei­tung vermeiden.