Welche Rolle spielt das Mietrecht bei Wohngemeinschaften?
Das Mietrecht gestaltet sich bei Wohngemeinschaften grundsätzlich gleich den Regeln anderer Mietverhältnisse. Dennoch gibt es Besonderheiten, die sich aus der Konstellation der WG ergeben – insbesondere, wenn es um wichtige Punkte wie Kündigungen, Mieterwechsel oder die Entrichtung und Auszahlung der Kaution geht.
Wichtige rechtliche Aspekte:
- Gesamtschuldnerschaft: Bei einem gemeinsamen Mietvertrag für die gesamte WG haften alle für die vollständige Miete. Zahlt eine Person nicht, können Sie den gesamten Betrag von jeder Partei verlangen.
- Kündigung: Kündigen kann bei einem Gesamtmietvertrag nur die gesamte Partei – einzelne Personen können nicht ohne Zustimmung der anderen aus dem Vertrag austreten. Bei Einzelmietverträgen ist dies deutlich einfacher geregelt.
- Mieterwechsel: Wenn WG-Bewohner regelmäßig wechseln, empfiehlt sich ein Nachtrag oder eine vertraglich vereinbarte Klausel zur Mitwirkungspflicht bei einem Bewohnerwechsel. Andernfalls müssen Sie jedes Mal einen neuen Vertrag aufsetzen.
- Kaution: Sie dürfen eine Kaution pro Mietvertrag fordern – nicht pro Person. Bei Untermietverträgen regelt der Hauptmieter die Kaution der anderen Parteien.
Bei mietrechtlichen Fällen ist es essenziell, dass Sie sich rechtzeitig und fachkundig beraten lassen. Ein Anwalt für Mietrecht kann Dokumente und Verträge gegenprüfen und Sie kompetent zu einem Mietvertrag für eine WG beraten. Und mit den Features unserer Wohnungsübergabe App X‑CITE Immo haben Sie alle Unterlagen für eine solche Beratung jederzeit auf all Ihren Geräten abrufbereit!