Das Wichtigste zuerst: Was versteht man unter einer Instandhaltungsrücklage?
Unter einer Instandhaltungsrücklage versteht man eine zweckgebundene finanzielle Reserve, die für zukünftige Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen vorgesehen ist. Sie hat die Aufgabe sicherzustellen, dass notwendige Arbeiten am Gebäude durchgeführt werden können, ohne kurzfristig Sonderumlagen erheben oder auf externe Finanzierungen zurückgreifen zu müssen.
Eine klare Abgrenzung zu anderen Kostenarten ist wichtig. Die Instandhaltungsrücklage zählt weder zu den laufenden Betriebskosten noch handelt es sich um Rückstellungen im buchhalterischen Sinn. Sie ist eher ein Instrument zur Sicherung des Immobilienwerts.
Die Bildung einer Instandhaltungsrücklage steht zudem in engem Zusammenhang mit der Instandhaltungspflicht des Eigentümers. Diese verpflichtet dazu, die Immobilie dauerhaft in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und notwendige Reparaturen rechtzeitig durchzuführen.
Typische Maßnahmen, für die eine Instandhaltungsrücklage genutzt wird, sind unter anderem:
- Sanierung von Dach und Fassade
- Erneuerung von Leitungen oder Heizungsanlagen
- Instandsetzung von Aufzügen und gemeinschaftlich genutzten Anlagen
Zu beachten ist, dass nicht alle immobilienbezogenen Kosten aus der Rücklage bestritten werden dürfen. Beispielsweise gehören die Kosten für den Energieausweis nicht zur Instandhaltung. Stattdessen fallen sie im Zusammenhang mit Vermietung oder Verkauf separat an. Eine klare Kostenabgrenzung ist deswegen unbedingt nötig.
Durch eine angemessen gefüllte Rücklage bleiben Eigentümer handlungsfähig. Sie müssen notwendige Maßnahmen am Gebäude nicht aus finanziellen Gründen aufschieben.