Abschreibung von Immobilien: Das dürfen Sie absetzen

Wenn Sie Ihre ver­mie­tete Immo­bi­lie steu­er­lich opti­mal nut­zen möch­ten, ist die Abschrei­bung der Immo­bi­lie ein zen­tra­les Instru­ment. Mit den rich­ti­gen Tipps schaf­fen Sie es, sich steu­er­li­che Vor­teile zu sichern und die AFA kor­rekt anzuwenden.

Wir wol­len mit Ihnen einen genauen Blick dar­auf wer­fen, wie die Abschrei­bung von Immo­bi­lien funk­tio­niert, was Sie beach­ten soll­ten, was abschreib­bar ist und wie Sie Ihre Mög­lich­kei­ten opti­mal nutzen.

Immobilie abschreiben – was bedeutet das eigentlich?

Die Abschrei­bung von Immo­bi­lien – auch bekannt als AfA (Abset­zung für Abnut­zung) – erlaubt es Ihnen, die Anschaf­­fungs- oder Her­stel­lungs­kos­ten einer Immo­bi­lie über die Jahre hin­weg steu­er­lich gel­tend zu machen. Bei der AfA für Gebäude wird nicht der gesamte Kauf­preis berück­sich­tigt, son­dern nur der auf das Gebäude ent­fal­lende Anteil – der Grund­stücks­wert ist ausgeschlossen.

Je nach Bau­jahr gel­ten unter­schied­li­che Abschrei­bungs­sätze, die Sie ken­nen sollten:

  • 2% jähr­lich für Gebäude, die nach dem 31. Dezem­ber 1924 errich­tet wurden
  • 2,5% jähr­lich für Gebäude, die davor fer­tig­ge­stellt wurden

Die AfA für Immo­bi­lien ver­teilt sich somit auf 50 bezie­hungs­weise 40 Jahre und sorgt für eine gleich­mä­ßige steu­er­li­che Ent­las­tung. Gerade für Ver­mie­ter, die meh­rere Gebäude oder Immo­bi­lien besit­zen, wird so eine erleich­terte steu­er­li­che Pla­nung für die Abschrei­bung ihrer Immo­bi­lien ermög­licht. Und damit Sie einen aus­rei­chen­den Über­blick über all Ihre Objekte haben, emp­feh­len wir Ihnen die prak­ti­sche Objekt­ver­wal­tung unse­rer Woh­nungs­über­gabe App X‑CITE Immo!

Welche Kosten sind abschreibungsfähig?

Nicht jede Aus­gabe rund um die Immo­bi­lie ist auto­ma­tisch absetz­bar. Grund­sätz­lich dür­fen Sie bei der Abschrei­bung für Immo­bi­lien und Woh­nun­gen alle Kos­ten abschrei­ben, die zum abnutz­ba­ren Teil des Gebäu­des gehö­ren. Dazu zählen:

Das Gebäude selbst, inklu­sive fes­ter Bestand­teile wie Dach, Fens­ter oder Heizungsanlage

Moder­ni­sie­run­gen, die den Stan­dard erhö­hen oder die Nut­zungs­dauer verlängern

Nach­träg­li­che Erwei­te­run­gen, z.B. ein aus­ge­bau­tes Dachgeschoss

Nicht mit ein­zu­be­zie­hen sind bei einer Abschrei­bung einer Miet­woh­nung und einer Immo­bi­lie der Grund­stücks­wert, ebenso wenig wie beweg­li­ches Inven­tar – die­ses fällt unter geson­derte Abschrei­bungs­re­ge­lun­gen. Ach­ten Sie zudem auf soge­nannte anschaf­fungs­nahe Her­stel­lungs­kos­ten. Diese ent­ste­hen, wenn Sie inner­halb von drei Jah­ren nach dem Kauf mehr als 15% des Gebäu­de­wer­tes in Sanie­run­gen investieren.

Auch hier kann Ihnen unsere Woh­nungs­über­gabe App X‑CITE Immo durch Ihre zahl­rei­chen Fea­tures Arbeit abneh­men. Durch den Cloud­spei­cher legen Sie wich­tige Doku­mente ein­fach ab und kön­nen jeder­zeit von Ihren mobi­len End­ge­rä­ten auf diese zugrei­fen. Das erspart das Suchen in Akten­ord­nern und stei­gert Ihre Effizienz.

AfA für Gebäude berechnen und richtig anwenden

Die AfA für Gebäude basiert auf dem Gebäu­de­wert, der bei Kauf oder Bau ermit­telt wird. Geht es um die Abschrei­bung von ver­mie­te­ten Immo­bi­lien, ist es essen­zi­ell, die Auf­tei­lung zwi­schen Gebäude und Grund­stück kor­rekt vor­zu­neh­men. Diese Unter­schei­dung sollte bereits im Kauf­ver­trag vor­ge­nom­men wer­den, kann aber auch nach­träg­lich durch einen Gut­ach­ter ermit­telt und fest­ge­hal­ten werden.

Um die Abschrei­bung Ihrer Immo­bi­lie kor­rekt anzu­ge­hen, wird im nächs­ten Schritt der gül­tige Pro­zent­satz auf den Gebäu­de­wert ange­wen­det. Für die meis­ten neue­ren Objekte liegt die­ser bei zwei Pro­zent. Die so ermit­telte Summe wird jähr­lich als Wer­bungs­kos­ten in Ihrer Steu­er­erklä­rung gel­tend gemacht.

Die AfA für Immo­bi­lien ent­fal­tet vor allem bei lang­fris­ti­ger Ver­mie­tung ihre volle Wir­kung. Zudem wird die Abschrei­bung einer zu ver­mie­ten­den Woh­nung auch nicht durch zeit­wei­sen Leer­stand beein­flusst. Solange eine Ver­mie­tungs­ab­sicht klar erkenn­bar ist, bleibt für Sie der Anspruch auf Abschrei­bung Ihrer Immo­bi­lie bestehen. Inse­rate, Mak­ler­ver­träge oder andere Nach­weise sichern Sie in sol­chen Fäl­len ab. Diese Schrift­stü­cke kön­nen Sie gemein­sam mit Doku­men­ten für Woh­nungs­über­ga­ben und mehr ganz ein­fach mit unse­rer X‑CITE Immo App erstel­len und bearbeiten.

Wegen Eigen­be­darfs zu kün­di­gen, bedeu­tet für Sie als Ver­mie­ter also zunächst eine Menge büro­kra­ti­scher Arbeit. Sie müs­sen rechts­si­chere Doku­mente erstel­len, die die rich­ti­gen Daten und Fak­ten beinhal­ten. Diese aus Akten und Ord­nern zusam­men­zu­su­chen ist oft­mals zeit­in­ten­siv – aber mit der Woh­nungs­über­gabe App X‑CITE Immo kön­nen Sie Abhilfe schaffen.

Dank der Objekt­ver­wal­tung unse­rer Woh­nungs­über­gabe App haben Sie alle Daten Ihrer Objekte und Mie­ter zen­tral an einem Ort. So stei­gern Sie Ihre Effi­zi­enz und sind – auch wenn Sie wegen Eigen­be­darfs kün­di­gen müs­sen – opti­mal vorbereitet.

Besonderheiten bei Wohnungen und Mietobjekten

Die Abschrei­bung einer Miet­woh­nung folgt grund­sätz­lich den­sel­ben Regeln wie bei der Abschrei­bung ande­rer Immo­bi­lien. Doch bei Eigen­tums­woh­nun­gen kommt hinzu, dass antei­lig auch das Gemein­schafts­ei­gen­tum – etwa das Trep­pen­haus oder der Auf­zug – berück­sich­tigt wird. Das erhöht in vie­len Fäl­len die Bemes­sungs­grund­lage für Ihre AfA.

Als Ver­mie­ter tun Sie gut daran, sämt­li­che Inves­ti­tio­nen in Ihre Woh­nung oder Immo­bi­lie im Blick zu behal­ten. Reno­vie­run­gen in einer ver­mie­te­ten Woh­nung, etwa der Aus­tausch von Boden­be­lä­gen oder Sani­tär­ein­rich­tun­gen, kön­nen je nach Umfang ent­we­der sofort abge­setzt oder über meh­rere Jahre ver­teilt wer­den. Hier kön­nen Sie eben­falls durch die pro­fes­sio­nelle Bera­tung eines Steu­er­be­ra­ters pro­fi­tie­ren, der Ihnen hilft, bei der Abschrei­bung Ihrer Immo­bi­lie Stol­per­steine zu vermeiden.

Hier sind einige typi­sche Bei­spiele für abschrei­bungs­fä­hige Bestand­teile bei der Abschrei­bung einer ver­mie­te­ten Wohnung:

  • Zen­tral­hei­zung und Warmwasseranlagen
  • fest ein­ge­baute Einbauküche
  • Moder­ni­sie­run­gen am Dach oder an der Fassade
  • neue Fens­ter oder Türen, sofern nicht aus­ge­tauscht wegen Schäden

So können Sie die Abschreibungen für eine Immobilie strategisch nutzen

Für eine opti­male steu­er­li­che Wir­kung ist es sinn­voll, die Abschrei­bung Ihrer Immo­bi­lie im Rah­men einer lang­fris­ti­gen Stra­te­gie durch­zu­füh­ren. Neben der linea­ren AfA gibt es wei­tere inter­es­sante Aspekte und Fak­to­ren, die Sie im Blick behal­ten sollten:

  • Zeit­punkt der Anschaf­fung: Je frü­her im Kalen­der­jahr Sie ein Objekt erwer­ben, desto mehr Monate kön­nen Sie im ers­ten Jahr abschreiben.
  • Moder­ni­sie­rung bewusst pla­nen: Große Maß­nah­men las­sen sich steu­er­lich bes­ser nut­zen, wenn sie außer­halb der Drei-Jah­­res-Frist nach Erwerb liegen.
  • Doku­men­ta­tion sicher­stel­len: Hal­ten Sie Inves­ti­tio­nen und Kos­ten­auf­stel­lun­gen stets voll­stän­dig und nach­voll­zieh­bar fest.

Schluss­end­lich soll­ten Sie bei der Abschrei­bung von Immo­bi­lien wie Woh­nun­gen und Co. dar­auf ach­ten, die aktu­el­len steu­er­li­chen Rege­lun­gen zu beach­ten. Auch Son­der­ab­schrei­bun­gen, etwa für ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen oder bestimmte Neu­bau­ten, kön­nen Ihre Steu­er­last zusätz­lich sen­ken – sofern Sie die Vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Wenn Sie als Ver­mie­ter früh­zei­tig pla­nen und Ihre Aus­ga­ben kor­rekt kata­lo­gi­sie­ren, wird die Abschrei­bung von Immo­bi­lien bei der Steuer für Sie zum Kin­der­spiel. Unsere X‑CITE Immo App unter­stützt Ihnen gern dabei und hilft Ihnen zusätz­lich viele wei­tere all­täg­li­che Abläufe zu erleich­tern. Set­zen Sie auf die Effi­zi­enz unse­rer Woh­nungs­über­gabe App und pro­fi­tie­ren Sie von Fea­tures wie der prak­ti­schen Schlüs­­sel-Foto-Doku­­men­­ta­­tion.