Bonität prüfen – worauf Vermieter achten sollten

Wer eine Immo­bi­lie ver­mie­tet, geht ein lang­fris­ti­ges Ver­trags­ver­hält­nis mit einem Mie­ter ein. Damit die­ses mög­lichst rei­bungs­los ver­läuft, spielt die Boni­täts­prü­fung eine ent­schei­dende Rolle. Indem Sie die Boni­tät prü­fen, erhal­ten Sie Auf­schluss über die finan­zi­elle Zuver­läs­sig­keit poten­zi­el­ler Mie­ter und kön­nen so vor­aus­schau­end Miet­strei­tig­kei­ten vermeiden.

Wir zei­gen, wie eine ver­läss­li­che Boni­täts­prü­fung durch Sie als Ver­mie­ter durch­ge­führt wer­den kann und wor­auf Sie ach­ten soll­ten, um die best­mög­li­che Ent­schei­dung für Sie und Ihr Miet­ob­jekt zu treffen.

Das Wichtigste zuerst: warum Bonität prüfen?

Bevor ein Miet­ver­trag unter­schrie­ben wird, möch­ten viele Ver­mie­ter wis­sen, ob der poten­zi­elle Mie­ter sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen zuver­läs­sig nach­kom­men kann. Die Boni­tät von Mie­tern zu prü­fen bedeu­tet, ein rea­lis­ti­sches Bild über die finan­zi­elle Lage der Per­son zu gewin­nen. So wer­den Sicher­heit und Trans­pa­renz für beide zukünf­ti­gen Ver­trags­par­teien und die Grund­lage für ein gutes Miet­ver­hält­nis geschaffen.
Diese Vor­teile bringt eine Boni­täts­prü­fung bei Mie­tern mit sich:

  • Sie schützt vor Miet­aus­fäl­len und ver­rin­gert das Risiko von Zahlungsrückständen.
  • Sie dient als objek­ti­ves Aus­wahl­kri­te­rium bei meh­re­ren Interessenten.
  • Sie unter­stützt Ihre Ent­schei­dungs­fin­dung durch nach­voll­zieh­bare Fakten.
  • Sie kann Strei­tig­kei­ten vor­beu­gen, indem finan­zi­elle Klar­heit von Anfang an herrscht.

Die Boni­täts­prü­fung durch Ver­mie­ter ist unter Beach­tung des Daten­schut­zes und der Ein­wil­li­gung der poten­zi­el­len Mie­ter recht­lich zuläs­sig. Grund­lage hier­für ist ins­be­son­dere § 29 Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG), der die Erhe­bung von Aus­künf­ten bei Wirt­schafts­aus­kunfteien regelt.

Wie kann man die Bonität prüfen?

Um neue Mie­ter zu fin­den, bedarf es eini­ges an Vor­be­rei­tung. Neben der Orga­ni­sa­tion der Woh­­nungs- und Schlüs­sel­über­gabe ist es natür­lich ebenso wich­tig, die Boni­tät der poten­zi­el­len neuen Mie­ter zu prü­fen. Hier­für ste­hen Ver­mie­tern diverse Mög­lich­kei­ten zur Verfügung.
Zu den gän­gigs­ten Metho­den gehören:

Schufa-Aus­­­kunft: Der Mie­ter kann eine aktu­elle Selbst­aus­kunft gemäß Art. 15 DSGVO direkt bei der Schufa anfor­dern und Ihnen frei­wil­lig vor­le­gen. Die Schufa bewer­tet die Kre­dit­wür­dig­keit anhand eines soge­nann­ten Scores.

Mie­ter­selbst­aus­kunft: Diese ent­hält per­sön­li­che und wirt­schaft­li­che Anga­ben wie Arbeit­ge­ber, Ein­kom­men, frü­here Wohn­ver­hält­nisse usw. Hier­für gibt es bereits zahl­rei­che Doku­mente, die nur aus­ge­füllt wer­den müssen.

Gehalts­nach­weise oder Arbeits­ver­trag: Die Vor­lage von Ein­kom­mens­nach­wei­sen über die letz­ten Monate hilft, das tat­säch­li­che Ein­kom­men ein­zu­schät­zen. Auch Bescheide über Sozi­al­leis­tun­gen kön­nen ein­ge­reicht wer­den, um Sicher­heit zu schaffen.

Vor­ver­mie­ter­be­schei­ni­gung: Diese Aus­kunft über das bis­he­rige Zah­lungs­ver­hal­ten beim vor­he­ri­gen Ver­mie­ter ergänzt das Bild. Mit Hilfs­mit­teln wie unse­rer X‑CITE Immo App kön­nen zudem auch Sie ganz ein­fach sol­che Doku­mente erstel­len und speichern!

Wich­tig: Eine Boni­täts­prü­fung darf nie­mals ohne Wis­sen oder Zustim­mung des Inter­es­sen­ten erfol­gen. Andern­falls liegt ein Ver­stoß gegen gel­ten­des Daten­schutz­recht vor.

Worauf müssen Vermieter bei einer Bonitätsprüfung achten?

Wenn Sie die Boni­tät von Mie­tern prü­fen wol­len, ste­hen Ihnen einige Optio­nen zur Ver­fü­gung. Jedoch sind die Infor­ma­tio­nen vie­ler Boni­täts­aus­künf­tige nicht immer ein­deu­tig. Gerade bei stan­dar­di­sier­ten Scoring-Ver­­­fah­­ren ist Fin­ger­spit­zen­ge­fühl gefragt. Der Score-Wert etwa spie­gelt ledig­lich eine sta­tis­ti­sche Wahr­schein­lich­keit wider – er ist keine Garantie.
Wir emp­feh­len daher beim Prü­fen der Boni­tät auf fol­gende Fein­hei­ten zu achten:

  • Nega­tiv­merk­male: Gericht­li­che Mahn­be­scheide, Inkas­so­ver­fah­ren oder titu­lierte For­de­run­gen sind klare Warnzeichen.
  • Alter der Ein­träge: Ältere Ein­träge ohne wie­der­holte Vor­komm­nisse sind weni­ger kri­tisch als aktu­elle Zahlungsverzüge.
  • Ein­kom­mens­ver­hält­nis zur Miete: Die Faust­re­gel lau­tet, dass die Miete nicht mehr als ein Drit­tel des monat­li­chen Net­to­ein­kom­mens betra­gen sollte.
  • Plau­si­bi­li­tät der Anga­ben: Stim­men die Selbst­aus­kunft, Ein­kom­mens­nach­weise und die Schufa-Aus­­­kunft inhalt­lich überein?

Um diese mit­un­ter zeit­auf­wän­di­gen Prü­fun­gen durch­zu­füh­ren, emp­fiehlt es sich, auf digi­tale Hilfs­mit­tel zurück­zu­grei­fen – wie bei­spiels­weise unsere Woh­nungs­über­gabe App X‑CITE Immo. Durch die viel­sei­ti­gen prak­ti­schen Fea­tures kön­nen Sie Dateien anle­gen, abspei­chern und fle­xi­bel und mobil abru­fen. So gestal­ten Sie Ihren Arbeits­all­tag effizienter!

Wie Sie Bonität prüfen und Rechte, Pflichten und Grenzen wahren

Als Ver­mie­ter haben Sie ein berech­tig­tes Inter­esse an der Sol­venz Ihrer Mie­ter – den­noch müs­sen Sie dabei gewisse Gren­zen ein­hal­ten. Das Prü­fen der Boni­tät von poten­zi­el­len Mie­tern ist Ihnen nur dann erlaubt, wenn eine tat­säch­li­che Ver­mie­tungs­ab­sicht besteht. Eine all­ge­meine Sam­mel­prü­fung ohne Anlass oder Bezug ist unzulässig.

Fol­gende recht­li­che Aspekte sind von Ihnen zu beachten:

  • Daten­schutz: Die Abfrage sen­si­bler Daten ist nur mit Ein­wil­li­gung des Mie­ters erlaubt. Diese sollte schrift­lich erfol­gen und klar defi­nie­ren, wer wel­che Aus­künfte ein­ho­len darf.
  • Zweck­bin­dung: Erho­bene Daten dür­fen nur für die Ent­schei­dung über das kon­krete Miet­ver­hält­nis ver­wen­det und danach gelöscht oder sicher auf­be­wahrt werden.
  • Trans­pa­renz: Der Mie­ter muss wis­sen, wel­che Infor­ma­tio­nen ver­wen­det wer­den und woher sie stam­men. Dies betrifft ins­be­son­dere externe Wirtschaftsauskunfteien.

Die recht­li­chen Gege­ben­hei­ten für Ihr Han­deln zu ken­nen, sorgt für den Beginn eines kon­flikt­freien Miet­ver­hält­nis­ses und ein sou­ve­rä­nes Agie­ren Ihrer­seits. Und wenn Sie noch mehr über recht­li­che Aspekte und Beson­der­hei­ten erfah­ren wol­len, fin­den Sie bei uns eben­falls Bei­träge zum Wege­recht und Lei­tungs­recht.

Unsere Checkliste zum Prüfen der Bonität

Eine struk­tu­rierte Her­an­ge­hens­weise hilft Ihnen, die Boni­täts­prü­fung effi­zi­ent und rechts­si­cher durch­zu­füh­ren. Beson­ders bei meh­re­ren Bewer­bern ist eine ein­heit­li­che Bewer­tungs­grund­lage empfehlenswert.

Wir haben die ideale Check­liste für Ihre nächste Boni­täts­prü­fung. Diese Unter­la­gen sind essenziell:

  • Ein­ho­len einer frei­wil­li­gen Schufa-Auskunft
  • Anfor­dern von min­des­tens zwei aktu­el­len Gehaltsnachweisen
  • Aus­fül­len einer Mieterselbstauskunft
  • Vor­lage einer Vorvermieterbescheinigung
  • Per­sön­li­ches Gespräch mit geziel­ten Fra­gen zur Wohnhistorie

Haben Sie alle Infor­ma­tio­nen von Ihren neuen Mie­tern erhal­ten, kön­nen Sie diese ganz bequem digi­tal mit der X‑CITE Immo App auf­neh­men, abspei­chern oder auch anpas­sen, falls sich an den per­sön­li­chen Infor­ma­tio­nen Ihrer Mie­ter etwas ändern sollte.

Mit guter Vorbereitung Bonität prüfen einfach gemacht

Wenn Sie als Ver­mie­ter die Boni­tät prü­fen, legen Sie den Grund­stein für ein ver­trau­ens­vol­les Miet­ver­hält­nis. Sie schüt­zen sich vor Zah­lungs­aus­fäl­len, för­dern Klar­heit und schaf­fen faire Bedingungen.

Unsere X‑CITE Immo App unter­stützt Sie bei der Aus­wer­tung und Auf­nahme der Daten und ver­wan­delt so unüber­sicht­li­che Büro­kra­tie in moderne Lösun­gen für Ihre Objekt­ver­wal­tung. Machen Sie sich jetzt das Prü­fen von Boni­tä­ten so ein­fach wie möglich.

FAQ: Bonität prüfen

Die Boni­tät zu prü­fen, hilft Ver­mie­tern, die finan­zi­elle Zuver­läs­sig­keit poten­zi­el­ler Mie­ter rea­lis­tisch ein­zu­schät­zen. Dadurch las­sen sich Miet­aus­fälle ver­mei­den und das Risiko lang­fris­ti­ger Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten deut­lich redu­zie­ren. Eine gründ­li­che Boni­täts­prü­fung schafft Trans­pa­renz und eine solide Basis für ein ver­trau­ens­vol­les Mietverhältnis.

Damit die Boni­täts­prü­fung recht­lich zuläs­sig ist, muss der Mie­ter vor­her aus­drück­lich ein­ge­wil­ligt haben. Die Daten­er­he­bung darf nur für den Zweck der Ver­mie­tungs­ent­schei­dung erfol­gen und muss für den Inter­es­sen­ten trans­pa­rent sein. Ver­mie­ter soll­ten außer­dem sicher­stel­len, dass alle Unter­la­gen gut geschützt und nach Abschluss des Vor­gangs nicht län­ger als nötig auf­be­wahrt werden.

In sol­chen Fäl­len bie­ten alter­na­tive Unter­la­gen wie Bescheide über Sozi­al­leis­tun­gen, Bürg­schaf­ten oder Ver­mö­gens­nach­weise zusätz­li­che Sicher­heit. Diese Doku­mente hel­fen ein­zu­schät­zen, ob der Inter­es­sent den­noch in der Lage ist, die Miete zu zah­len. Wich­tig ist eine sorg­fäl­tige Prü­fung der Gesamt­si­tua­tion, um Fehl­ent­schei­dun­gen zu vermeiden.

Warn­hin­weise kön­nen aktu­elle Inkas­so­ver­fah­ren, titu­lierte For­de­run­gen oder Mahn­be­scheide sein. Auch eine Dis­kre­panz zwi­schen Selbst­aus­kunft und ein­ge­reich­ten Unter­la­gen sollte auf­merk­sam machen. Ver­mie­ter soll­ten ins­be­son­dere aktu­elle nega­tive Ein­träge sorg­fäl­tig bewer­ten, da diese auf wie­der­keh­rende Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten hin­deu­ten können.

Hier hel­fen Ein­kom­mens­nach­weise, Arbeits­ver­träge und ggf. Bürg­schaf­ten, um die finan­zi­elle Sta­bi­li­tät ein­zu­schät­zen. In vie­len Fäl­len kön­nen auch inter­na­tio­nale Aus­kunfteien genutzt wer­den, sofern der Bewer­ber diese frei­wil­lig vor­legt. Wich­tig ist, die Unter­la­gen sorg­fäl­tig zu prü­fen und bei Bedarf zusätz­li­che Nach­weise anzufordern.