Das Abschreiben von Sanierungen korrekt angehen

Reno­vie­run­gen, Moder­ni­sie­run­gen oder ener­ge­ti­sche Maß­nah­men gehö­ren alle zu den übli­chen Sanie­rungs­maß­nah­men, die durch den Ver­mie­ter ver­an­lasst wer­den kön­nen. Da diese oft­mals ziem­lich kost­spie­lig sind, wol­len wir Ihnen zei­gen, wie Sie Sanie­run­gen erfolg­reich abschrei­ben und sich somit – neben der Wert­stei­ge­rung Ihrer Immo­bi­lie – auch steu­er­li­che Vor­teile sichern.

Ent­schei­dend ist hier, wel­che Arbei­ten durch­ge­führt und wie diese steu­er­lich ein­ge­ord­net wer­den. Wenn Sie die Abschrei­bung von Sanie­rungs­kos­ten ange­hen wol­len, soll­ten Sie daher wis­sen, wel­che Maß­nah­men aner­kannt wer­den, wel­che gesetz­li­chen Grund­la­gen gel­ten und wie Sie dabei struk­tu­riert vorgehen.

Das Wichtigste zuerst: so funktioniert die Abschreibung von Sanierungen

Damit Sie eine Sanie­rung abschrei­ben kön­nen, müs­sen die Maß­nah­men steu­er­lich kor­rekt ein­ge­ord­net wer­den. Grund­sätz­lich unter­schei­det das Steu­er­recht zwi­schen Erhal­tungs­auf­wand und Her­stel­lungs­kos­ten. Diese Unter­schei­dung ent­schei­det dar­über, ob Kos­ten sofort steu­er­lich berück­sich­tigt wer­den oder über einen län­ge­ren Zeit­raum ver­teilt wer­den müssen.

Die Mög­lich­keit, eine Sanie­rung abschrei­ben zu kön­nen, ergibt sich aus dem Ein­kom­men­steu­er­recht. Ver­mie­ter dür­fen Auf­wen­dun­gen, die im Zusam­men­hang mit der Ver­mie­tung ste­hen, als Wer­bungs­kos­ten gel­tend machen. Vor­aus­set­zung ist, dass die Maß­nah­men dem Miet­ob­jekt die­nen und wirt­schaft­lich nach­voll­zieh­bar sind.

Bei der Abschrei­bung einer Gebäu­de­sa­nie­rung erge­ben sich dar­aus bei­spiels­weise fol­gende Bestandteile:

  • Repa­ra­tu­ren an Bau­tei­len, die durch Abnut­zung beschä­digt sind
  • Moder­ni­sie­run­gen zur Ver­bes­se­rung des Wohnstandards
  • Reno­vie­rungs­kos­ten für bei­spiels­weise Trep­pen­häu­ser usw.
  • Ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen für neue Heizsysteme

Welche Maßnahmen einer Sanierung können abgeschrieben werden?

Sanie­run­gen an Miet­ob­jek­ten gehö­ren zum All­tag vie­ler Ver­mie­ter. Gebäude unter­lie­gen natür­li­cher Abnut­zung und müs­sen regel­mä­ßig moder­ni­siert oder instand­ge­setzt wer­den. Maß­nah­men zur Moder­ni­sie­rung oder ener­ge­ti­schen Sanie­rung sind Teil der Abschrei­bung, wenn diese zum Erhalt der Immo­bi­lie durch­ge­führt werden.

Typi­sche Bei­spiele für steu­er­lich rele­vante Maß­nah­men sind:

  • Aus­tausch oder Moder­ni­sie­rung von Heizungsanlagen
  • Reno­vie­run­gen in Bad oder Küche
  • Erneue­rung von Fens­tern oder Türen
  • umfang­rei­che Arbei­ten im Rah­men einer Fassadensanierung

Gerade bei grö­ße­ren Pro­jek­ten – wie einer Fas­sa­den­sa­nie­rung – spielt die Abschrei­bung von Sanie­rungs­kos­ten eine wich­tige Rolle. Bei die­sen wird geson­dert geprüft, ob die Maß­nah­men durch­ge­führt wer­den, weil sie zum tat­säch­li­chen Erhalt der Immo­bi­lie not­wen­dig sind, oder ob sie einer Ver­bes­se­rung die­nen, denn dies kann steu­er­recht­lich rele­vant sein.

Wenn Sie die Sanie­rung eines Miet­ob­jekts pla­nen, lohnt es sich daher, die­ses Unter­fan­gen struk­tu­riert und orga­ni­siert anzu­ge­hen. Unsere Woh­nungs­über­gabe App X‑CITE Immo hilft Ihnen mit Fea­tures wie der prak­ti­schen Gebäu­de­ver­wal­tung und dem Cloud-Dienst dabei, immer einen Über­blick zu behalten!

Auch für energetische Sanierungen ist die Abschreibung möglich

Ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­run­gen gewin­nen im Immo­bi­li­en­be­reich zuneh­mend an Bedeu­tung. Stei­gende Anfor­de­run­gen an Ener­gie­ef­fi­zi­enz füh­ren dazu, dass viele Ver­mie­ter ihre Gebäude moder­ni­sie­ren. Auch hier­bei kann es mög­lich sein, eine Sanie­rung abschrei­ben zu können.

Maß­nah­men, die den Ener­gie­ver­brauch eines Gebäu­des redu­zie­ren, wer­den unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen steu­er­lich berück­sich­tigt. Im Rah­men einer ener­ge­ti­schen Moder­ni­sie­rung gehö­ren dazu beispielsweise:

  • Däm­mung von Dach oder Außenwänden
  • Aus­tausch alter Heizsysteme
  • Ein­bau moder­ner Fenster

Für das erfolg­rei­che Abschrei­ben die­ser Sanie­run­gen zählt auch hier das End­ergeb­nis. Tra­gen die Sanie­run­gen zu einer Ver­bes­se­rung des Gebäu­des bei – indem durch moderne Sys­teme bei­spiels­weise die Neben­kos­ten bzw. der Ver­brauch gesenkt wird – wer­den sie steu­er­lich aner­kannt. Zudem kön­nen Sie hier auch Ihren Ener­gie­aus­weis und die Kos­ten gleich­zei­tig aufbessern.

So gehen Vermieter beim Abschreiben von Sanierungen richtig vor

Damit Sie eine Sanie­rung abschrei­ben kön­nen, soll­ten Sie bereits vor Beginn der Arbei­ten struk­tu­riert pla­nen. Eine sorg­fäl­tige Vor­be­rei­tung hilft dabei, steu­er­li­che Vor­teile zu nut­zen und gleich­zei­tig recht­li­che Sicher­heit zu gewährleisten.

Wich­tige Schritte sind unter anderem:

  • Maß­nah­men früh­zei­tig pla­nen und dokumentieren
  • Rech­nun­gen und Nach­weise voll­stän­dig aufbewahren
  • Arbei­ten ein­deu­tig dem Miet­ob­jekt zuordnen
  • steu­er­li­che Bera­tung bei grö­ße­ren Pro­jek­ten einholen

Gerade bei umfang­rei­chen Moder­ni­sie­run­gen – wie bei einer Haus­sa­nie­rung – kann die Abschrei­bung kom­plex wer­den. Eine klare Zuord­nung der ein­zel­nen Maß­nah­men erleich­tert die spä­tere steu­er­li­che Ein­ord­nung erheblich.

Zudem müs­sen Sie auch Ihre Mie­ter zeit­nah von geplan­ten Maß­nah­men in Kennt­nis set­zen. Um die Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter ein­fa­cher zu gestal­ten, hilft Ihnen auch hier unsere X‑CITE Immo App. Mit Ihr haben Sie alle Kon­takt­da­ten und kön­nen Schrei­ben ein­fach und bequem auch von unter­wegs aus aufsetzen.

Häufige Fehler beim Abschreiben von Sanierungen

Abschrei­bun­gen von Reno­vie­rungs­kos­ten oder ener­ge­ti­schen Sanie­run­gen sind keine Sel­ten­heit. Den­noch nut­zen viele Ver­mie­ter steu­er­li­che Mög­lich­kei­ten nicht voll­stän­dig, weil Maß­nah­men falsch ein­ge­ord­net oder unzu­rei­chend doku­men­tiert wer­den. Gerade bei grö­ße­ren Sanie­run­gen kann dies zu ärger­li­chen Nach­tei­len führen.

Typi­sche Feh­ler ent­ste­hen bei­spiels­weise durch:

  • unklare Abgren­zung zwi­schen Reno­vie­rung und Modernisierung
  • feh­lende Nach­weise über durch­ge­führte Arbeiten
  • fal­sche Zuord­nung bei der Abschrei­bung der Renovierungskosten
  • unzu­rei­chende Doku­men­ta­tion bei ener­ge­ti­schen Maßnahmen

Um diese Feh­ler zu ver­mei­den, gilt es sich – gerade bei grö­ße­ren Pro­jek­ten – zeit­nah Unter­stüt­zung zu holen. Ihr Steu­er­be­ra­ter kann Sie in Sanie­rungs­fäl­len opti­mal bera­ten und Ihnen hel­fen, diese sou­ve­rän zu managen.

Sanierungen abschreiben leicht gemacht

Wer seine Immo­bi­lie lang­fris­tig bewirt­schaf­tet, pro­fi­tiert von einer durch­dach­ten Stra­te­gie. Wenn Sie eine Sanie­rung abschrei­ben, kön­nen Sie Inves­ti­tio­nen gezielt ein­set­zen und gleich­zei­tig steu­er­li­che Mög­lich­kei­ten opti­mal nutzen.

Ein sol­ches Vor­ge­hen gibt Ihnen finan­zi­el­len Spiel­raum und die Mög­lich­keit, nach­hal­tig in den Wert Ihrer Miet­ob­jekte zu inves­tie­ren. Gehen also auch Sie jetzt das Abschrei­ben von Sanie­run­gen an und pro­fi­tie­ren Sie von attrak­ti­ven Vorteilen.

Sie wol­len außer­dem wis­sen, wie die Abschrei­bung von Immo­bi­lien funk­tio­niert oder wie Sie Miet­ein­nah­men rich­tig ver­steu­ern? Dann fin­den Sie auf unse­rem Blog jetzt Antworten!

FAQ: Sanierungen abschreiben

Ver­mie­ter kön­nen eine Sanie­rung abschrei­ben, wenn die Maß­nah­men im Zusam­men­hang mit der Ver­mie­tung ste­hen und dem Erhalt oder der Ver­bes­se­rung der Immo­bi­lie die­nen. Grund­lage dafür bil­det das Ein­kom­men­steu­er­recht, nach dem ent­spre­chende Auf­wen­dun­gen als Wer­bungs­kos­ten berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Ent­schei­dend ist dabei, ob es sich um Erhal­tungs­auf­wand oder Her­stel­lungs­kos­ten han­delt. Eine sau­bere Doku­men­ta­tion der Maß­nah­men erleich­tert die steu­er­li­che Aner­ken­nung erheblich.

Die Abschrei­bung einer Gebäu­de­sa­nie­rung umfasst ver­schie­dene Arbei­ten, die der Instand­hal­tung oder Moder­ni­sie­rung eines Gebäu­des die­nen. Dazu zäh­len bei­spiels­weise Repa­ra­tu­ren an Bau­tei­len, Moder­ni­sie­run­gen von Wohn­räu­men oder grö­ßere Reno­vie­rungs­maß­nah­men. Vor­aus­set­zung ist, dass diese Arbei­ten im Zusam­men­hang mit der Ver­mie­tung ste­hen. Ver­mie­ter kön­nen so Inves­ti­tio­nen in ihre Immo­bi­lie steu­er­lich berücksichtigen.

Die Abschrei­bung von Reno­vie­rungs­kos­ten betrifft Maß­nah­men, die den bestehen­den Zustand der Immo­bi­lie erhal­ten oder wie­der­her­stel­len. Dazu gehö­ren bei­spiels­weise Arbei­ten in Bad oder Küche, das Strei­chen von Wän­den oder das Erneu­ern von Böden. Je nach Ein­ord­nung kön­nen diese Kos­ten direkt steu­er­lich gel­tend gemacht oder über einen län­ge­ren Zeit­raum ver­teilt wer­den. Wich­tig ist, dass die Arbei­ten klar doku­men­tiert werden.

Damit Ver­mie­ter eine Abschrei­bung nut­zen kön­nen, müs­sen die Maß­nah­men wirt­schaft­lich begrün­det und der ver­mie­te­ten Immo­bi­lie ein­deu­tig zuge­ord­net sein. Zudem müs­sen alle Rech­nun­gen und Nach­weise voll­stän­dig vor­lie­gen. Das Finanz­amt prüft dabei, ob die Maß­nah­men tat­säch­lich dem Erhalt oder der Ver­bes­se­rung des Gebäu­des die­nen. Eine sorg­fäl­tige Pla­nung der Arbei­ten erleich­tert die steu­er­li­che Einordnung.

Wer eine Sanie­rung abschrei­ben möchte, sollte alle Maß­nah­men genau doku­men­tie­ren. Dazu gehö­ren Rech­nun­gen, Ver­träge sowie eine klare Beschrei­bung der durch­ge­führ­ten Arbei­ten. Diese Nach­weise sind wich­tig, damit das Finanz­amt die steu­er­li­che Aner­ken­nung prü­fen kann. Eine lücken­lose Doku­men­ta­tion schafft zudem Sicher­heit bei grö­ße­ren Sanierungsprojekten.