Energieausweis erstellen lassen – was Sie wissen müssen
Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument zur Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und ihrer Nachfolgerin, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), ist er in vielen Fällen Pflicht. Liegt ein solches offizielles Dokument nicht vor, kann dies für Immobilieneigentümer und somit auch für Vermieter rechtliche Konsequenzen in Form von Bußgeldern nach sich ziehen.
Um den Energieverbrauch des Gebäudes zu dokumentieren, ist der Energieausweis trotz der Kosten essenziell. Diesen gibt es in zwei unterschiedlichen Formen – dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was macht den Unterschied?
Der Verbrauchsausweis wird anhand tatsächlicher Verbrauchsdaten der letzten Jahre erstellt. Als Energieausweis ist er mit geringeren Kosten verbunden, aber weniger aussagekräftig. Voraussetzung ist, dass mindestens fünf Wohneinheiten vorhanden sind oder das Gebäude nach 1977 errichtet wurde und den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung entspricht.
Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Ein zertifizierter Energieberater prüft Bauteile, Dämmung und Heiztechnik – unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Diese vollumfängliche Bewertung macht diesen Energieausweis besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser und unsanierte Altbauten zu einer Pflicht.
Als Vermieter können die spezifischen Anforderungen an die Energieausweise und deren Kosten gerade bei mehreren Objekten schnell untergehen. Unsere Wohnungsübergabe App X-CITE Immo unterstützt Sie daher optimal bei Ihrer Objektverwaltung und sorgt dafür, dass Sie den Überblick behalten.
Pflichten und Fristen im Blick behalten
Gemäß § 80 GEG ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Die Angabe der energetischen Kennwerte in Immobilienanzeigen ist ebenfalls verpflichtend. Wird dies versäumt, kann der fehlende Energieausweis Kosten von bis zu 10.000 Euro als Bußgeld nach sich ziehen.
Für Sie als Vermieter bedeutet dies, sich rechtzeitig um die Erstellung eines Energieausweises zu kümmern, ehe Sie neue Mieter finden. Besonders bei Objekten mit mehreren Einheiten oder gemischter Nutzung sollten Sie Zeit für die Erstellung einplanen.