Das Wichtigste zuerst: Wann darf ein Vermieter fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung der Wohnung ist nur unter bestimmten, gesetzlich klar definierten Bedingungen möglich. Sie kommt immer dann in Betracht, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter nachhaltig gestört ist. Auch die Zumutbarkeit des Mietverhältnisses spielt eine Rolle, wenn es um außerordentliche Kündigung des Mietvertrages geht. Die Zumutbarkeit ist beispielsweise dann nicht mehr gegeben, wenn der Mieter die Mietsache beschädigt hat oder auch seinen Pflichten wie Zahlungen nicht nachgekommen ist.
Die rechtliche Grundlage bildet § 543 BGB. Dieser regelt die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages. Demnach zählen folgende Punkte:
- Wichtiger Grund: Es muss ein erheblicher Vertragsverstoß vorliegen, der das Mietverhältnis unzumutbar macht.
- Abmahnung: In der Regel ist vor der Kündigung eine Abmahnung erforderlich.
- Unverzüglichkeit: Die Kündigung muss zeitnah nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen.
Streben Sie eine fristlose Kündigung für Ihre Wohnung an, ist dies also möglich. Doch Vorsicht: Nur mit einer sauberen Dokumentation und einem klaren Ablauf bleibt Ihre Kündigung auch rechtlich wirksam. Hier empfehlen wir Ihnen unsere Wohnungsübergabe App X‑CITE Immo. Mit dieser können Sie die Objektverwaltung vereinfachen, Schriftstücke digital in der Cloud ablegen und alle Daten jederzeit abrufen.