Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen: Was ist erlaubt?

Ver­mie­ter müs­sen zahl­rei­che Kos­ten tra­gen, um die Sicher­heit und Unver­sehrt­heit Ihrer Immo­bi­lien zu gewähr­leis­ten – dar­un­ter zählt eben­falls die Gebäu­de­ver­si­che­rung. Doch darf der Ver­mie­ter die Gebäu­de­ver­si­che­rung auf den Mie­ter umle­gen? Diese Frage ist beson­ders für Ver­mie­ter von Inter­esse, die ihre Aus­ga­ben opti­mie­ren möch­ten. Wir klä­ren für Sie, ob die Gebäu­de­ver­si­che­rung von Mie­tern oder Ver­mie­tern getra­gen wer­den muss, wel­che Anteile umge­legt wer­den dür­fen und wie Sie die Umla­gen rechts­si­cher in Miet­ver­hält­nisse integrieren.

Darf der Vermieter die Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen?

Grund­sätz­lich gilt, dass Ver­mie­ter bestimmte Kos­ten auf die Mie­ter umle­gen dür­fen, sofern dies im Miet­ver­trag gere­gelt ist. Grund­sätz­lich darf daher auch die Gebäu­de­ver­si­che­rung auf Mie­ter umge­legt wer­den, denn diese sorgt für den Schutz der Immo­bi­lie bei Scha­dens­fäl­len wie Brän­den, Stür­men oder Havariefällen.

Eine essen­zi­elle Frage bleibt jedoch, ob und in wel­chem Umfang die Kos­ten der Gebäu­de­ver­si­che­rung auf die Mie­ter umge­legt wer­den dür­fen. Die Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung (BetrKV) legt fest, wel­che Neben­kos­ten von Ver­mie­tern auf die Mie­ter umver­teilt wer­den kön­nen. In § 2 Nr. 13 BetrKV wird die Gebäu­de­ver­si­che­rung expli­zit als umla­ge­fä­hige Neben­kos­ten­art auf­ge­führt. Vor­aus­set­zung für die Umlage ist jedoch, dass diese im Miet­ver­trag ein­deu­tig ver­ein­bart wurde. Fehlt eine sol­che Rege­lung, darf die Gebäu­de­ver­si­che­rung nicht auf die Mie­ter umge­legt werden.

Wenn Sie Doku­mente für Woh­nungs­über­ga­ben und mehr vor­be­rei­ten, soll­ten Sie daher immer auf eine genaue und trans­pa­rente Kom­mu­ni­ka­tion von anfal­len­den Kos­ten ach­ten. In unse­rer Woh­nungs­über­gabe App X‑CITE Immo kön­nen Sie schnell und ein­fach Vor­la­gen für Ver­träge erstel­len, diese in einer Cloud abspei­chern und jeder­zeit und von allen mobi­len End­ge­rä­ten abru­fen. So brin­gen Sie Effi­zi­enz in Ihren Alltag.

Welche Gebäudeversicherungen sind auf die Mieter umlagefähig?

Wenn es darum geht, ob die Gebäu­de­ver­si­che­rung auf die Mie­ter umge­legt wer­den darf, ist die Ant­wort daher zunächst ein kla­res Ja. Als Ver­mie­ter soll­ten Sie genau wis­sen, wel­che Ver­si­che­run­gen umla­ge­fä­hig sind, um Ihre finan­zi­elle Pla­nung zu opti­mie­ren. Hier fin­den Sie eine Übersicht:

  • Wohngebäudeversicherung (gegen Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden)

  • Haftpflichtversicherung für das Grundstück und Gebäude

  • Elementarschadenversicherung (falls gesondert abgeschlossen)

Nicht umla­ge­fä­hig sind hin­ge­gen Ver­si­che­run­gen, die aus­schließ­lich dem Ver­mie­ter nut­zen, wie zum Bei­spiel Miet­aus­fall­ver­si­che­run­gen. Damit Sie einen genauen Über­blick behal­ten, kön­nen wir Ihnen mit der Objekt­ver­wal­tung unse­rer Woh­nungs­über­gabe App wei­ter­hel­fen. So sieht moderne Ver­wal­tung aus.

Zu welchem Anteil kann die Gebäudeversicherung des Vermieters umgelegt werden?

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung kann in vol­lem Umfang auf die Mie­ter umge­legt wer­den, sofern sie sich inner­halb der übli­cher­weise umla­ge­fä­hi­gen Neben­kos­ten bewegt. Der Anteil für ein­zelne Mie­ter wird meist nach Wohn­flä­che oder Anzahl der Wohn­ein­hei­ten berech­net. Bei der Berech­nung nach Wohn­flä­che wer­den die Gesamt­kos­ten der Ver­si­che­rung durch die Gesamt­qua­drat­me­ter­zahl des Gebäu­des geteilt und ent­spre­chend der Woh­nungs­größe antei­lig auf die Mie­ter umgelegt.

Alter­na­tiv kön­nen die Kos­ten auch nach Wohn­ein­hei­ten auf­ge­teilt wer­den, indem die Ver­si­che­rungs­summe durch die Anzahl der Woh­nun­gen geteilt wird. Für wel­che Methode Sie sich schließ­lich ent­schei­den, hängt von Ihnen ab. In jedem Fall ist eine trans­pa­rente Kom­mu­ni­ka­tion der Schlüs­sel, wenn Sie die Gebäu­de­ver­si­che­rung auf die Mie­ter umle­gen. Auch die Erstel­lung von kor­rek­ten Abrech­nun­gen ist essen­zi­ell, um Rechts­strei­tig­kei­ten zu ver­mei­den. Hier unter­stüt­zen Sie die zahl­rei­chen Fea­tures unse­rer X‑CITE Immo App.

Muss der Mieter die Gebäudeversicherung zahlen?

Ob der Mie­ter zur Zah­lung ver­pflich­tet ist, hängt von der ver­trag­li­chen Gestal­tung ab. Ohne eine ent­spre­chende Klau­sel im Miet­ver­trag darf die Gebäu­de­ver­si­che­rung nicht auf den Mie­ter umge­legt wer­den. Wel­che Kon­se­quen­zen haben Sie als Ver­mie­ter zu erwar­ten, wenn eine sol­che Klau­sel nicht im Miet­ver­trag ent­hal­ten ist?

Ohne Ver­ein­ba­rung im Miet­ver­trag darf die Gebäu­de­ver­si­che­rung nicht als Neben­kos­ten erho­ben wer­den. Wenn Sie Woh­nungs­über­ga­ben vor­be­rei­ten, soll­ten Sie den Miet­ver­trag eben­falls auf Voll­stän­dig­keit überprüfen.

Falls eine unrecht­mä­ßige Umlage erfolgt, kön­nen Mie­ter Ein­spruch erhe­ben und eine Rück­erstat­tung for­dern. Doku­men­tie­ren Sie Abrech­nun­gen genau und sichern Sie diese kor­rekt bei­spiels­weise in unse­rer App.

Ver­mie­ter soll­ten dar­auf ach­ten, dass die Gebäu­de­ver­si­che­rung im Miet­ver­trag klar als umla­ge­fä­hige Kos­ten auf­ge­führt wird. So ent­ste­hen keine Miss­ver­ständ­nisse zwi­schen den Parteien.

Gebäudeversicherung – umlagefähig mit unseren Tipps

Um recht­li­che Pro­bleme zu ver­mei­den, ist eine gute Vor­be­rei­tung unum­gäng­lich. Diese Punkte soll­ten Ver­mie­ter beach­ten, wenn sie pla­nen die Gebäu­de­ver­si­che­rung auf die Mie­ter umzulegen:

  • Präzise Formulierung im Mietvertrag:

    Die Umlage der Gebäu­de­ver­si­che­rung muss expli­zit auf­ge­führt sein. Es müs­sen klare For­mu­lie­run­gen gewählt wer­den, die keine Miss­ver­ständ­nisse zulassen.

  • Kostentransparenz gewährleisten:

    Eine detail­lierte Neben­kos­ten­ab­rech­nung hilft, Strei­tig­kei­ten zu vermeiden.

  • Nur umlagefähige Versicherungen ansetzen:

    Zusätz­li­che Poli­cen, die nicht den Betriebs­kos­ten zuzu­ord­nen sind, dür­fen nicht umge­legt wer­den. Holen Sie sich bei Unsi­cher­hei­ten zusätz­li­che recht­li­che Hilfe.

  • Jährliche Kontrolle der Versicherungsprämie:

    Um eine ange­mes­sene Kos­ten­ver­tei­lung sicher­zu­stel­len, soll­ten Ver­mie­ter die Ver­si­che­rungs­kos­ten regel­mä­ßig überprüfen.

Am Ende ist eine klare Rege­lung im Miet­ver­trag die beste Mög­lich­keit, um Strei­tig­kei­ten zwi­schen Mie­tern und Ver­mie­tern zu ver­mei­den. Soll­ten Sie Zwei­fel haben, oder Unsi­cher­hei­ten auf­tre­ten, kann ein Anwalt Ihnen als recht­li­che Unter­stüt­zung die­nen und schon früh­zei­tig mit Ihnen mög­li­che Stol­per­steine in Angriff nehmen.

Beach­ten Sie all diese Vor­ga­ben, kann die Gebäu­de­ver­si­che­rung rechts­si­cher auf die Mie­ter umge­legt wer­den. Mit der Effi­zi­enz unse­rer Woh­nungs­über­gabe App sind Sie in der Lage, Ihre Objekte, Ver­si­che­run­gen und Ver­mie­ter jeder­zeit zu verwalten.