Viele Vermieter stehen bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung vor wichtigen Fragen: Dürfen Hausmeisterkosten auf Mieter umgelegt werden? Oder gehören diese Kosten grundsätzlich zum Verantwortungsbereich des Vermieters? Gerade weil Hausmeister häufig unterschiedliche Aufgaben übernehmen, ist die Abgrenzung teilweise schwierig. Es ist jedenfalls rechtlich möglich, Hausmeisterkosten auf Mieter umzulegen, setzt jedoch klare vertragliche Regelungen, eine saubere Kostenstruktur und eine transparente Abrechnung voraus.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Hausmeisterkosten als umlagefähig gelten und welche rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die steuerliche Behandlung und erfahren, wie sich typische Fehler in der Praxis vermeiden lassen.
