Als Vermieter tragen Sie eine besondere Verantwortung – insbesondere für den Zustand Ihrer Mietobjekte. Hier ist von der sogenannten Instandhaltungspflicht für Vermieter die Rede. Diese Pflicht sichert nicht nur den Erhalt der Mietsache, sondern schützt auch vor rechtlichen Konsequenzen.
Der Gesetzgeber versteht unter dieser Pflicht jedoch nicht nur das Streichen von Wänden und den Austausch defekter Geräte. Wir gehen für Sie auf die konkreten Maßnahmen und Aufgaben ein, die das Wahrnehmen der Instandhaltung der Mietsache nach sich ziehen.
