Staffelmiete: Was Vermieter jetzt wissen müssen

Die Staffelmiete ist ein beliebtes Modell zur langfristigen Mietpreisgestaltung und gleichzeitig ein rechtlich sensibles Thema. Es handelt sich hierbei um ein Modell, bei dem sich die Miete in Staffelungen erhöht. Für Vermieter gibt es hier jedoch einiges zu beachten, denn die Erhöhungen dürfen nicht willkürlich durchgeführt werden.

Wir wollen daher bei diesem komplexen Thema nicht nur darauf eingehen, was ein solches Mietmodell ausmacht, sondern auch, was hinsichtlich der Staffelmiete erlaubt ist. Gestalten Sie mit unserer Hilfe zulässige Staffelmietverträge und seien Sie auf der sicheren Seite.

Staffelmiete – was ist das?

Unter einer Staffelmiete versteht man eine vertraglich festgelegte Form der Miete, bei der sich der Mietpreis in regelmäßigen Abständen automatisch erhöht. Wichtig ist hier zu beachten, dass die Erhöhung der Staffelmiete nur dann zulässig ist, wenn diese im Mietvertrag schriftlich fixiert ist, sodass beide Mietparteien dieser unmissverständlich zugestimmt haben. Die Staffelmiete ist in § 557a BGB geregelt und stellt eine gesetzlich zulässige Form der Mietpreisgestaltung dar.

Wie funktioniert jedoch die Mieterhöhung durch die Staffelmiete? Das Prinzip ist einfach – anstatt jederzeit eine Mieterhöhung gemäß Vergleichsmiete oder durch Modernisierung anzusetzen, vereinbaren Vermieter und Mieter eine schrittweise Anpassung der Miete über einen längeren Zeitraum hinweg. Die Staffelungen müssen dabei korrekt und detailliert angegeben werden – entweder prozentual oder betragsmäßig.

Diese Punkte sollten Sie zudem für ein erfolgreiches Verfahren beachten:

  • Die Erhöhungsbeträge müssen im Vertrag in Euro oder eindeutig berechenbar angegeben sein, um Willkür zu verhindern und Transparenz zu schaffen.
  • Der Zeitraum zwischen den Erhöhungen muss mindestens ein Jahr betragen. So entsteht ein Planungszeitraum für beide Vertragsparteien.
  • Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder ortsüblicher Vergleichsmiete sind während der Laufzeit der Staffelmiete ausgeschlossen.

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Staffelmiete gezielt gestalten

Die Staffelmiete kann als nützliches Hilfsmittel dienen, um Planungssicherheit zu geben und Kosten übersichtlich zu gestalten. Eine Frage stellt sich jedoch in diesem Zusammenhang noch immer – was ist hinsichtlich der Staffelmiete erlaubt?

Zunächst darf eine Staffelung die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten. Das bedeutet, dass die vereinbarte Miete bei Beginn der Staffel unterhalb der Mietpreisbremse liegen muss, sofern diese in Ihrer Region gilt. Die Mieterhöhung erfolgt automatisch zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt – dies gilt sowohl bei der Vermietung an Angehörige als auch, wenn Sie anderweitige Mieter finden. Zudem sollten Sie auch diese Punkte beachten:

Wieviel Prozent Erhöhung sind bei der Staffelmiete üblich? Hier gibt es keine gesetzliche Begrenzung. Marktübliche Werte orientieren sich meist an der Inflationsrate und den Entwicklungen des Mietspiegels.

Wie lange darf die Laufzeit der Staffelmiete sein? Gesetzlich ist keine Höchstdauer vorgeschrieben. In der Praxis sind jedoch fünf bis zehn Jahre üblich. Nach Ablauf kann der Vertrag in ein reguläres Mietverhältnis übergehen.

Staffelmiete im Vergleich zu anderen Mietmodellen

Die Staffelmiete kann von hoher Bedeutung von Vermietern sein. Sie bringt attraktive Vorteile und schützt gleichzeitig den Mieter vor überraschenden Mietanpassungen. Im Unterschied zur Indexmiete, bei der sich die Miete an einem Preisindex orientiert, ist die Staffelmiete statisch und berechenbar. Während bei der Indexmiete externe Faktoren wie Inflation maßgeblich sind, haben Sie als Vermieter bei der Staffelmiete volle Kontrolle und einen guten Überblick – innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Das sind Ihre Vorteile:

  • Langfristige Planbarkeit der Einnahmen
  • Weniger Aufwand bei Mieterhöhungen
  • Klare Vertragsstruktur mit festen Terminen

Und für noch mehr Planbarkeit und ein optimiertes Management steht Ihnen auch unsere X-CITE Immo App mit ihren zahlreichen Features wie der Objektverwaltung und der praktischen Datenerfassung zur Verfügung.

Staffelmiete legal gestalten: worauf Sie achten sollten

Ein häufiger Irrtum ist, dass mit einer Staffelmiete automatisch jede Mieterhöhung zulässig sei. Das ist nicht der Fall. Während der Laufzeit der Staffelvereinbarung dürfen keine weiteren Mieterhöhungen erfolgen. Dies ergibt sich direkt aus § 557a Absatz 2 BGB. Ebenso wichtig ist, dass die vereinbarten Erhöhungen den Mieter nicht unangemessen benachteiligen.

Wenn Sie vorhaben, einen Staffelmietvertrag mit Ihrem Mieter abzuschließen, sollten Sie sich daher im Vorfeld ganz genau informieren und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen. Dank unserer X-CITE Immo App müssen Sie zudem keine aufwändigen Vorbereitungen treffen, sondern Sie haben alle Ihre Daten immer zentral an einem Ort.

Typische Stolpersteine

  • Unvollständige Staffelangaben, die die Berechnung erschweren
  • Kein schriftlicher Vertrag und somit fehlende Handhabe

Verknüpfung mit nicht nachvollziehbaren Kriterien

Wichtige Elemente

  • Eindeutige Formulierungen ohne Interpretationsspielraum
  • Keine pauschalen Prozentangaben ohne konkrete Beträge

Klare zeitliche Staffelungen, die nicht kürzer als zwölf Monate ausfallen

Staffelmiete erfolgreich umsetzen

Ein Staffelmietvertrag – was ist das? Diese Frage haben Sie sich vielleicht eingangs ebenfalls gestellt. Dank unserer Tipps sind Sie jedoch jetzt in der Lage, den Begriff Staffelmiete einzuordnen und dieses Mietmodell erfolgreich zu nutzen – vorausgesetzt, sie wird rechtssicher umgesetzt. Mit einem sauber formulierten Staffelmietvertrag schaffen Sie nicht nur stabile Einnahmen, sondern minimieren auch zukünftige Konflikte mit Mietern.

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