Staffelmiete – was ist das?
Unter einer Staffelmiete versteht man eine vertraglich festgelegte Form der Miete, bei der sich der Mietpreis in regelmäßigen Abständen automatisch erhöht. Wichtig ist hier zu beachten, dass die Erhöhung der Staffelmiete nur dann zulässig ist, wenn diese im Mietvertrag schriftlich fixiert ist, sodass beide Mietparteien dieser unmissverständlich zugestimmt haben. Die Staffelmiete ist in § 557a BGB geregelt und stellt eine gesetzlich zulässige Form der Mietpreisgestaltung dar.
Wie funktioniert jedoch die Mieterhöhung durch die Staffelmiete? Das Prinzip ist einfach – anstatt jederzeit eine Mieterhöhung gemäß Vergleichsmiete oder durch Modernisierung anzusetzen, vereinbaren Vermieter und Mieter eine schrittweise Anpassung der Miete über einen längeren Zeitraum hinweg. Die Staffelungen müssen dabei korrekt und detailliert angegeben werden – entweder prozentual oder betragsmäßig.
Diese Punkte sollten Sie zudem für ein erfolgreiches Verfahren beachten:
- Die Erhöhungsbeträge müssen im Vertrag in Euro oder eindeutig berechenbar angegeben sein, um Willkür zu verhindern und Transparenz zu schaffen.
- Der Zeitraum zwischen den Erhöhungen muss mindestens ein Jahr betragen. So entsteht ein Planungszeitraum für beide Vertragsparteien.
- Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder ortsüblicher Vergleichsmiete sind während der Laufzeit der Staffelmiete ausgeschlossen.
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