Vermieter verweigert Wohnungsübergabe: Ihre Optionen

Rechtliche Grundlagen der Wohnungsübergabe

Zunächst ist es wich­tig zu ver­ste­hen, dass die Woh­nungs­über­ga­be ein gesetz­lich nicht im Detail gere­gel­ter Pro­zess ist, die Doku­men­te aus einer Woh­nungs­über­ga­be jedoch aus dem Miet­recht abge­lei­te­te Pflich­ten für bei­de Par­tei­en beinhal­tet. Der Pro­zess und der in die­sem ent­stan­de­nen Ver­trag ist also recht­lich bin­dend. Grund­sätz­lich hat der Ver­mie­ter ein Inter­es­se dar­an, sein Eigen­tum in einem ange­mes­se­nen Zustand zurück­zu­er­hal­ten, wäh­rend der Mie­ter sicher­stel­len möch­te, dass sei­ne Kau­ti­on zurück­ge­zahlt wird. Was pas­siert aber, wenn Sie als Ver­mie­ter ver­wei­gern, eine Woh­nungs­über­ga­be durch­zu­füh­ren und kön­nen Sie dies überhaupt?

Der Vermieter verweigert die Übergabe – die Voraussetzungen

Sie als Ver­mie­ter ver­wei­gern die Woh­nungs­über­ga­be – ist des rech­tens? Tat­säch­lich gibt es eini­ge Sze­na­ri­en, in denen es Ver­mie­ter ver­wei­gern kön­nen, eine Woh­nungs­über­ga­be durch­zu­füh­ren. Wir wer­den für Sie auf eini­ge die­ser Mög­lich­kei­ten eingehen.

Schäden und ausstehende Zahlungen

Ein Sze­na­rio, in dem es der Ver­mie­ter ver­wei­gern kann, eine Woh­nungs­über­ga­be durch­zu­füh­ren ist bei erheb­li­chen Schä­den an der Woh­nung oder aus­ste­hen­de Zah­lun­gen sei­tens des Mie­ters. In sol­chen Fäl­len ist es rat­sam, zunächst eine ein­ver­nehm­li­che Lösung zu suchen. Soll­te dies nicht mög­lich sein, kann der Ver­mie­ter dar­auf bestehen, dass der ursprüng­li­che Woh­nungs­zu­stand bei Woh­nungs­über­ga­be wie­der­her­ge­stellt wird oder die aus­ste­hen­den Zah­lun­gen geleis­tet wer­den. Damit Sie als Ver­mie­ter es ver­wei­gern kön­nen, eine Woh­nungs­über­ga­be durch­zu­füh­ren, soll­ten Sie den Zustand Ihrer Objek­te bei Ein- und Aus­zü­gen immer genaus­tens dokumentieren.

Vermieter verweigert das Übergabeprotokoll

Häu­fig gestell­te Fra­gen sind auch, ob ein Ver­mie­ter ein Über­ga­be­pro­to­koll ver­wei­gern kann und unter wel­chen Bedin­gun­gen dies zuläs­sig wäre. Grund­sätz­lich gilt, dass sowohl Ver­mie­ter als auch Mie­ter ein Inter­es­se an der Anfer­ti­gung eines Über­ga­be­pro­to­kolls haben soll­ten. Mit unse­rer Woh­nungs­über­ga­be App X‑CITE Immo erstel­len Sie ganz ein­fach rechts­si­che­re Pro­to­kol­le, die Sie im Anschluss auch an Ihre Mie­ter bequem wei­ter­lei­ten kön­nen. Soll­te Sie als Ver­mie­ter es ver­wei­gern, bei der Woh­nungs­über­ga­be ein Über­ga­be­pro­to­koll anzu­fer­ti­gen, befin­det Sie sich in einer recht­lich schwie­ri­gen Posi­ti­on, da Sie im Nach­hin­ein die Beweis­füh­rung für even­tu­el­le Schä­den erschwert wird.

Sie als Vermieter verweigern die Wohnungsübergabe – das sollten Sie beachten

Soll­ten Sie als Ver­mie­ter es ver­wei­gern, eine Woh­nungs­über­ga­be durch­zu­füh­ren, ist es wich­tig, dass Sie sich gewis­ser Punk­te oder auch Kon­se­quen­zen bewusst sind. Wel­che das sind, wol­len wir Ihnen aufzeigen.

Dokumentation und Kommunikation

Wich­tig ist, dass jeder Schritt der Woh­nungs­über­ga­be sorg­fäl­tig doku­men­tiert wird. Unser X‑CITE Immo App hilft Ihnen mit Ihren umfas­sen­den Fea­tures dabei. Mit ihr erfas­sen Sie Bil­der, Daten und alle wei­te­ren wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen, die Sie benö­ti­gen. Kom­mu­ni­ka­ti­on ist eben­so ent­schei­dend. Bevor Sie als Ver­mie­ter es ver­wei­gern eine Woh­nungs­über­ga­be durch­zu­füh­ren, soll­ten Sie klä­ren, unter wel­chen Bedin­gun­gen die­se ledig­lich statt­fin­den kann.

Rechtliche Beratung

In kom­ple­xen Fäl­len oder wenn es zu kei­ner Eini­gung kommt, ist es rat­sam, recht­li­che Bera­tung ein­zu­ho­len. Ein pro­fes­sio­nel­ler Rechts­bei­stand, kann Sie bes­tens bera­ten und Ihnen auf­zei­gen, wann es mög­lich ist, dass Sie als Ver­mie­ter es ver­wei­gern, eine Woh­nungs­über­ga­be durch­zu­füh­ren. Des Wei­te­ren kann er Ihnen auch erklä­ren, ob es mög­lich ist, dass Sie als Ver­mie­ter es ver­wei­gern, ein Über­ga­be­pro­to­koll bei Aus­zug anzu­fer­ti­gen – bei­spiels­wei­se in Schadensfällen.

Sie als Vermieter verweigern die Wohnungsübergabe – geht das?

Die Verweigerung der Wohnungsübergabe durch den Vermieter ist ein heikles Thema, das sowohl rechtliche als auch zwischenmenschliche Komplexitäten birgt. Als Vermieter sollten sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein und stets versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Auf die Anfertigung von Protokollen sollte jedoch nie verzichtet werden, da diese in rechtlichen Fällen auch eine wichtige Absicherung für Sie darstellen. Zögern Sie nicht und sichern Sie sich ab – mit unserer X‑CITE Immo App Datenerfassung des Übergabeprotokolls kinderleicht.