Vermieter und Wohnungsbesichtigung: Rechte & Pflichten

Wenn Sie als Vermieter eine Wohnungsbesichtigung planen, gilt es, sowohl rechtlich auf der sicheren Seite zu sein als auch Ihre Interessen optimal zu vertreten. Ob bei Neuvermietung, einem geplanten Verkauf oder nach der Kündigung des Mietverhältnisses – die Besichtigung eines Ihrer Objekte muss gut vorbereitet sein, um Konflikte und andere Probleme zu vermeiden.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Vermieter vom Besichtigungsrecht Gebrauch machen und wie Sie idealerweise bei einer geplanten Besichtigung vorgehen.

Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?

Grundsätzlich ist eine Mietwohnung der private Rückzugsort des Mieters. Als Vermieter dürfen Sie ein vermietetes Objekt daher nicht ohne einen triftigen Grund oder Ankündigung betreten. Dennoch können Wohnungsbesichtigung für den Vermieter durch das Besichtigungsrecht ermöglicht werden.

Zudem darf ein Mieter Ihnen auch in folgenden Fällen nicht den Zugang zum Mietobjekt verwehren:

  • Es liegt ein konkreter Hinweis auf einen Schaden vor – wie beispielsweise einen Wasserschaden
  • Die Besichtigung der Mietwohnung durch Kaufinteressenten
  • Zur Vorbereitung einer Neuvermietung nach Kündigung des aktuellen Mieters
  • Zur Prüfung notwendiger Modernisierungen, Reparaturen oder Zählerstände
  • Bei Verdacht auf nicht vertragsgemäße Nutzung

In jedem Fall müssen Sie als Vermieter die Wohnungsbesichtigung frühzeitig ankündigen – in der Regel mindestens 24 bis 48 Stunden vorher. Idealerweise erfolgt die Absprache schriftlich als Schreiben oder E-Mail. Hier kann Sie unsere Wohnungsübergabe App X-CITE Immo optimal unterstützen, denn dank der zahlreichen Features haben Sie die Daten Ihrer Mieter immer zur Hand und können Schreiben effizient aufsetzen.

Was sagt das Gesetz zum Besichtigungsrecht?

Im Mietrecht ist das Besichtigungsrecht des Vermieters klar geregelt. Dabei gilt – nur in Ausnahmefällen haben Sie als Vermieter das Recht auf eine unangemeldete Wohnungsbesichtigung. Selbst bei angekündigten Besichtigungen kann der Mieter verlangen, dass ein berechtigter Anlass vorliegt. Das einfache Interesse am Zustand des Mietobjekts reicht in der Regel nicht aus.

Für mehr Informationen rund um das Besichtigungsrecht des Vermieters findet sich im BGB der Paragraf 809. Zudem spielt auch der mietrechtliche Rechtsprechung zum Besitzschutz und Störung des Hausrechts eine Rolle. Durch diese Regelungen soll ein Ausgleich zwischen Eigentumsrechten und Mieterschutz geschaffen werden.

Vermietern empfehlen wir vor Wohnungsbesichtigungen daher, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls – wie bei der Vermietung an Angehörige – juristischen Rat einzuholen.

Wenn der Mieter die Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter verweigert

Ihr Mieter verweigert die Wohnungsbesichtigung – auch nach der Kündigung? Für Sie stellt sich natürlich die Frage, ob dies einfach so möglich ist und die einfache Antwort ist nein. Ihr Mieter kann Ihnen als Vermieter keine Wohnungsbesichtigungen mit neuen Mietinteressenten verbieten.

In einem solchen Fall gilt:

  • Der Mieter ist verpflichtet, im Rahmen des Besichtigungsrechts mitzuwirken.
  • Eine Weigerung ohne triftigen Grund kann unter Umständen eine Vertragsverletzung darstellen.
  • In letzter Konsequenz kann das Besichtigungsrecht eingeklagt werden – dies sollte jedoch das letzte Mittel sein.

Die Phase eines Mieterwechsels kann für Sie eine Herausforderung sein. Sie müssen einerseits neue Mieter finden und zeitgleich Wohnungsübergaben vorbereiten und den Zustand Ihres Objekts dokumentieren. Mit der X-CITE Immo App haben Sie das ideale Tool, um all diese Abläufe einfacher und durch Vorlagen schneller zu gestalten.

Besichtigung der Wohnung als Vermieter richtig planen

Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete – das gilt im wahrsten Sinne des Wortes auch für Vermieter. Damit eine Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter reibungslos abläuft, sollten Sie auf Folgendes achten:

Schriftliche Ankündigung:
Informieren Sie Ihre Mieter schriftlich mit ausreichend Vorlaufzeit und nennen Sie den genauen Termin, den Anlass sowie die ungefähre Dauer.

Uhrzeit und Häufigkeit:
Die Besichtigung sollte zu üblichen Tageszeiten (zwischen 10 und 18 Uhr) stattfinden. Mehr als zwei Besichtigungen pro Woche gelten als unzumutbar.

Dauer begrenzen:
Eine Wohnungsbesichtigung sollte idealerweise 20 bis 30 Minuten nicht überschreiten. Hier sollten Sie im Vorfeld offen mit Ihren Mietern planen und kommunizieren.

Anwesenheit des Mieters:
Der Mieter hat das Recht, bei der Besichtigung anwesend zu sein, muss es jedoch nicht. Dies ist besonders dann wichtig, wenn der Mieter noch im Objekt lebt.

Auch bei einer Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter gilt daher – Diskretion ist Pflicht. Private Gegenstände sind zu respektieren und unnötiges Betreten von Räumen, die nicht besichtigt werden müssen, ist zu vermeiden.

Unsere Tipps für einen optimalen Ablauf

Damit Sie als Vermieter hinsichtlich Wohnungsbesichtigungen auf der sicheren Seite sind, ist eine sorgsame Planung das A und O. Wir haben einige Tipps für einen optimalen Ablauf:

  • Planen Sie rechtzeitig: Vor allem bei Neuvermietung oder Verkauf ist ein strukturierter Ablauf entscheidend.
  • Seien Sie transparent: Teilen Sie dem Mieter alle relevanten Informationen offen mit.
  • Dokumentieren Sie alles: Besonders bei Problemen ist eine lückenlose Kommunikation wichtig.
  • Vermeiden Sie Mehrfachbesichtigungen: Sammeltermine sind oft effektiver und rücksichtsvoller.
  • Respektieren Sie die Privatsphäre: Achten Sie auf die persönliche Sphäre des Mieters – das schafft Vertrauen.

Für eine optimale Planung steht Ihnen zudem auch unsere X-CITE Immo App zur Verfügung. Durch die zentralisierte Objektverwaltung können Sie potenziellen Kaufinteressenten und neuen Mietern optimale Auskünfte zu dem jeweiligen Objekt geben. Dies steigert das Vertrauen in Sie und Sie hinterlassen einen positiven Eindruck.

Als Vermieter Wohnungsbesichtigungen kinderleicht händeln

Schlussendlich ist klar, dass Sie als Vermieter eine Wohnungsbesichtigung jederzeit durch Absprachen auf den Weg bringen können. Eine professionelle und einfühlsame Herangehensweise kann Konflikte vermeiden und sorgt für einen erfolgreichen Ablauf. Nutzen Sie Ihr Besichtigungsrecht mit Augenmaß und Klarheit, dann profitieren alle Beteiligten davon.

Und sollten Sie noch weitere Fragen rund um das Thema Mietobjekte, Mietrecht und Co. haben, dann schauen Sie auf unserem Blog vorbei und entdecken Sie zahlreiche spannende Beiträge wie beispielsweise zum Thema Abschreibung von Immobilien. Mit X-CITE Immo sind Sie als Vermieter bei Wohnungsbesichtigungen gut beraten!