Vermieter und Wohnungsbesichtigung: Rechte & Pflichten

Wenn Sie als Ver­mie­ter eine Woh­nungs­be­sich­ti­gung pla­nen, gilt es, sowohl recht­lich auf der siche­ren Seite zu sein als auch Ihre Inter­es­sen opti­mal zu ver­tre­ten. Ob bei Neu­ver­mie­tung, einem geplan­ten Ver­kauf oder nach der Kün­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses – die Besich­ti­gung eines Ihrer Objekte muss gut vor­be­rei­tet sein, um Kon­flikte und andere Pro­bleme zu vermeiden.

Wir zei­gen Ihnen, wie Sie als Ver­mie­ter vom Besich­ti­gungs­recht Gebrauch machen und wie Sie idea­ler­weise bei einer geplan­ten Besich­ti­gung vorgehen.

Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?

Grund­sätz­lich ist eine Miet­woh­nung der pri­vate Rück­zugs­ort des Mie­ters. Als Ver­mie­ter dür­fen Sie ein ver­mie­te­tes Objekt daher nicht ohne einen trif­ti­gen Grund oder Ankün­di­gung betre­ten. Den­noch kön­nen Woh­nungs­be­sich­ti­gung für den Ver­mie­ter durch das Besich­ti­gungs­recht ermög­licht werden.

Zudem darf ein Mie­ter Ihnen auch in fol­gen­den Fäl­len nicht den Zugang zum Miet­ob­jekt verwehren:

  • Es liegt ein kon­kre­ter Hin­weis auf einen Scha­den vor – wie bei­spiels­weise einen Wasserschaden
  • Die Besich­ti­gung der Miet­woh­nung durch Kaufinteressenten
  • Zur Vor­be­rei­tung einer Neu­ver­mie­tung nach Kün­di­gung des aktu­el­len Mieters
  • Zur Prü­fung not­wen­di­ger Moder­ni­sie­run­gen, Repa­ra­tu­ren oder Zählerstände
  • Bei Ver­dacht auf nicht ver­trags­ge­mäße Nutzung

In jedem Fall müs­sen Sie als Ver­mie­ter die Woh­nungs­be­sich­ti­gung früh­zei­tig ankün­di­gen – in der Regel min­des­tens 24 bis 48 Stun­den vor­her. Idea­ler­weise erfolgt die Abspra­che schrift­lich als Schrei­ben oder E‑Mail. Hier kann Sie unsere Woh­nungs­über­gabe App X‑CITE Immo opti­mal unter­stüt­zen, denn dank der zahl­rei­chen Fea­tures haben Sie die Daten Ihrer Mie­ter immer zur Hand und kön­nen Schrei­ben effi­zi­ent aufsetzen.

Was sagt das Gesetz zum Besichtigungsrecht?

Im Miet­recht ist das Besich­ti­gungs­recht des Ver­mie­ters klar gere­gelt. Dabei gilt – nur in Aus­nah­me­fäl­len haben Sie als Ver­mie­ter das Recht auf eine unan­ge­mel­dete Woh­nungs­be­sich­ti­gung. Selbst bei ange­kün­dig­ten Besich­ti­gun­gen kann der Mie­ter ver­lan­gen, dass ein berech­tig­ter Anlass vor­liegt. Das ein­fa­che Inter­esse am Zustand des Miet­ob­jekts reicht in der Regel nicht aus.

Für mehr Infor­ma­tio­nen rund um das Besich­ti­gungs­recht des Ver­mie­ters fin­det sich im BGB der Para­graf 809. Zudem spielt auch der miet­recht­li­che Recht­spre­chung zum Besitz­schutz und Stö­rung des Haus­rechts eine Rolle. Durch diese Rege­lun­gen soll ein Aus­gleich zwi­schen Eigen­tums­rech­ten und Mie­ter­schutz geschaf­fen werden.

Ver­mie­tern emp­feh­len wir vor Woh­nungs­be­sich­ti­gun­gen daher, sich umfas­send zu infor­mie­ren und gege­be­nen­falls – wie bei der Ver­mie­tung an Ange­hö­rige – juris­ti­schen Rat einzuholen.

Wenn der Mieter die Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter verweigert

Ihr Mie­ter ver­wei­gert die Woh­nungs­be­sich­ti­gung – auch nach der Kün­di­gung? Für Sie stellt sich natür­lich die Frage, ob dies ein­fach so mög­lich ist und die ein­fa­che Ant­wort ist nein. Ihr Mie­ter kann Ihnen als Ver­mie­ter keine Woh­nungs­be­sich­ti­gun­gen mit neuen Miet­in­ter­es­sen­ten verbieten.

In einem sol­chen Fall gilt:

  • Der Mie­ter ist ver­pflich­tet, im Rah­men des Besich­ti­gungs­rechts mitzuwirken.
  • Eine Wei­ge­rung ohne trif­ti­gen Grund kann unter Umstän­den eine Ver­trags­ver­let­zung darstellen.
  • In letz­ter Kon­se­quenz kann das Besich­ti­gungs­recht ein­ge­klagt wer­den – dies sollte jedoch das letzte Mit­tel sein.

Die Phase eines Mie­ter­wech­sels kann für Sie eine Her­aus­for­de­rung sein. Sie müs­sen einer­seits neue Mie­ter fin­den und zeit­gleich Woh­nungs­über­ga­ben vor­be­rei­ten und den Zustand Ihres Objekts doku­men­tie­ren. Mit der X‑CITE Immo App haben Sie das ideale Tool, um all diese Abläufe ein­fa­cher und durch Vor­la­gen schnel­ler zu gestalten.

Besichtigung der Wohnung als Vermieter richtig planen

Eine gute Vor­be­rei­tung ist die halbe Miete – das gilt im wahrs­ten Sinne des Wor­tes auch für Ver­mie­ter. Damit eine Woh­nungs­be­sich­ti­gung durch den Ver­mie­ter rei­bungs­los abläuft, soll­ten Sie auf Fol­gen­des achten:

Schrift­li­che Ankündigung:
Infor­mie­ren Sie Ihre Mie­ter schrift­lich mit aus­rei­chend Vor­lauf­zeit und nen­nen Sie den genauen Ter­min, den Anlass sowie die unge­fähre Dauer.

Uhr­zeit und Häufigkeit:
Die Besich­ti­gung sollte zu übli­chen Tages­zei­ten (zwi­schen 10 und 18 Uhr) statt­fin­den. Mehr als zwei Besich­ti­gun­gen pro Woche gel­ten als unzumutbar.

Dauer begren­zen:
Eine Woh­nungs­be­sich­ti­gung sollte idea­ler­weise 20 bis 30 Minu­ten nicht über­schrei­ten. Hier soll­ten Sie im Vor­feld offen mit Ihren Mie­tern pla­nen und kommunizieren.

Anwe­sen­heit des Mieters:
Der Mie­ter hat das Recht, bei der Besich­ti­gung anwe­send zu sein, muss es jedoch nicht. Dies ist beson­ders dann wich­tig, wenn der Mie­ter noch im Objekt lebt.

Auch bei einer Woh­nungs­be­sich­ti­gung durch den Ver­mie­ter gilt daher – Dis­kre­tion ist Pflicht. Pri­vate Gegen­stände sind zu respek­tie­ren und unnö­ti­ges Betre­ten von Räu­men, die nicht besich­tigt wer­den müs­sen, ist zu vermeiden.

Unsere Tipps für einen optimalen Ablauf

Damit Sie als Ver­mie­ter hin­sicht­lich Woh­nungs­be­sich­ti­gun­gen auf der siche­ren Seite sind, ist eine sorg­same Pla­nung das A und O. Wir haben einige Tipps für einen opti­ma­len Ablauf:

  • Pla­nen Sie recht­zei­tig: Vor allem bei Neu­ver­mie­tung oder Ver­kauf ist ein struk­tu­rier­ter Ablauf entscheidend.
  • Seien Sie trans­pa­rent: Tei­len Sie dem Mie­ter alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen offen mit.
  • Doku­men­tie­ren Sie alles: Beson­ders bei Pro­ble­men ist eine lücken­lose Kom­mu­ni­ka­tion wichtig.
  • Ver­mei­den Sie Mehr­fach­be­sich­ti­gun­gen: Sam­mel­ter­mine sind oft effek­ti­ver und rücksichtsvoller.
  • Respek­tie­ren Sie die Pri­vat­sphäre: Ach­ten Sie auf die per­sön­li­che Sphäre des Mie­ters – das schafft Vertrauen.

Für eine opti­male Pla­nung steht Ihnen zudem auch unsere X‑CITE Immo App zur Ver­fü­gung. Durch die zen­tra­li­sierte Objekt­ver­wal­tung kön­nen Sie poten­zi­el­len Kauf­in­ter­es­sen­ten und neuen Mie­tern opti­male Aus­künfte zu dem jewei­li­gen Objekt geben. Dies stei­gert das Ver­trauen in Sie und Sie hin­ter­las­sen einen posi­ti­ven Eindruck.

Als Vermieter Wohnungsbesichtigungen kinderleicht händeln

Schluss­end­lich ist klar, dass Sie als Ver­mie­ter eine Woh­nungs­be­sich­ti­gung jeder­zeit durch Abspra­chen auf den Weg brin­gen kön­nen. Eine pro­fes­sio­nelle und ein­fühl­same Her­an­ge­hens­weise kann Kon­flikte ver­mei­den und sorgt für einen erfolg­rei­chen Ablauf. Nut­zen Sie Ihr Besich­ti­gungs­recht mit Augen­maß und Klar­heit, dann pro­fi­tie­ren alle Betei­lig­ten davon.

Und soll­ten Sie noch wei­tere Fra­gen rund um das Thema Miet­ob­jekte, Miet­recht und Co. haben, dann schauen Sie auf unse­rem Blog vor­bei und ent­de­cken Sie zahl­rei­che span­nende Bei­träge wie bei­spiels­weise zum Thema Abschrei­bung von Immo­bi­lien. Mit X‑CITE Immo sind Sie als Ver­mie­ter bei Woh­nungs­be­sich­ti­gun­gen gut beraten!