Vermietung an Angehörige: Worauf Sie achten müssen

Die Vermietung von Immobilien an Angehörige ist keine Seltenheit. Und auch wenn Blut bekanntlich dicker als Wasser ist, sollten Sie als Vermieter auf einige Punkte achten, ehe ein Mietverhältnis vertraglich festgehalten wird.

Wir gehen für Sie auf die spezifischen Umstände eines Mietverhältnisses mit Verwandten ein und betrachten in diesem Zusammenhang steuerliche Vorteile, die verbilligte Vermietung an Angehörige und natürlich auch die Erstellung rechtssicherer Verträge.

Was zählt steuerlich bei der Vermietung an Familienangehörige?

Eine Immobilie oder auch eine Wohnung an Familienmitglieder zu vermieten, ist für viele eine selbstverständliche und naheliegende Lösung, wenn diese auf der Suche nach Wohnraum sind. Dennoch ist es wichtig, die Vermietung an Verwandte nicht zu blauäugig anzugehen.

Schauen wir uns zunächst den steuerlichen Bereich an. Wenn Sie an Verwandte vermieten, erkennt das Finanzamt das Mietverhältnis nur an, wenn es einem sogenannten Fremdvergleich standhält. Das bedeutet, dass sämtliche Vereinbarungen genauso gestaltet sein müssen wie bei einem Vertrag mit fremden Dritten. Hier reicht es nicht aus, nur die Dokumente der Wohnungsübergabe und mehr auszufüllen, sondern das Mietverhältnis muss tatsächlich gelebt werden.

Zentrale Kriterien für eine steuerlich anerkannte Vermietung an Angehörige sind:

  • Mietzahlungen erfolgen regelmäßig und nachweisbar per Überweisung.
  • Die Miethöhe orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete.
  • Der Mietvertrag enthält konkrete Regelungen zu Mietbeginn, Laufzeit, Kündigungsfristen und Nebenkosten.
  • Beide Parteien halten sich an die vertraglich vereinbarten Pflichten.

Besonders relevant ist die Miethöhe. Wenn die Miete weniger als 66 Prozent des ortsüblichen Niveaus beträgt, erkennt das Finanzamt das Mietverhältnis nur noch eingeschränkt an. Fällt der Prozentsatz – bei der Vermietung an Angehörige – unter 50 Prozent wird es kritisch. Die steuerliche Anerkennung entfällt in der Regel vollständig. Die Miete für Ihre Angehörigen sollte daher nicht zu niedrig angesetzt werden.

Vermietung an Angehörige und die Grenzen des Finanzamtes

Viele Vermieter möchten ihren Angehörigen finanziell entgegenkommen. Eine verbilligte Vermietung an Angehörige ist grundsätzlich erlaubt, kann aber steuerliche Folgen haben. Liegt die Miete zwischen 50 und 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, erfolgt eine sogenannte Totalüberschussprognose durch das Finanzamt. Dabei wird geprüft, ob Sie mit der Vermietung innerhalb von 30 Jahren insgesamt Gewinne erzielen.

Ist die Miete hingegen unterhalb von 50 Prozent, geht die Finanzbehörde davon aus, dass es sich nicht um eine Einkunftsquelle handelt. Wollen Sie Werbekosten von der Steuer absetzen, gestaltet sich dies in einem solchen Fall schwierig.

Wenn Sie von den Vorteilen profitieren wollen, sollten Sie daher folgende Tipps beachten:

  • die ortsübliche Vergleichsmiete recherchieren,
  • die Miete möglichst bei mindestens 66 % ansetzen,
  • alle Zahlungen dokumentieren.

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Klare Strukturen auch bei der Vermietung an Angehörige

Ob Sie nun an Eltern, Kinder oder andere Angehörige vermieten – ein schriftlicher Mietvertrag ist Pflicht. Auch wenn man sich vertraut, schafft ein formeller Rahmen Sicherheit für beide Seiten. Der Vertrag sollte die gleichen Standards erfüllen wie bei fremden Mietern – mit klaren Angaben zu Miethöhe, Nebenkostenregelung, Zahlungsmodalitäten, Kündigungsfristen und Zustand der Wohnung.

Fehlen solche Vereinbarungen oder Sie sollten sogar in Erwägung ziehen, die Vermietung an Angehörige, ohne Miete zu gestalten, entsteht für Sie und Ihr Mietobjekt ein Risiko, denn im Streitfall sind Sie und Ihre Immobilie nicht abgesichert.

Wir empfehlen Ihnen daher die zentrale Objektverwaltung unserer Wohnungsübergabe App. Mit diesem Feature behalten Sie den Überblick über Ihre Immobilie und deren Mieter. Zudem können Sie in der X-CITE Immo App auch Wohnungsübergaben vorbereiten und rechtssichere Dokumente erstellen.

Typische Fehler bei der Vermietung an Angehörige vermeiden

Gerade weil familiäre Nähe im Spiel ist, schleichen sich bei der Vermietung an Angehörige schnell Nachlässigkeiten ein. Damit das nicht zu finanziellen Nachteilen führt, gilt es, häufige Fehler konsequent zu vermeiden.

Diese Punkte werden häufig übersehen:

Keine regelmäßigen Mietzahlungen:
Barzahlungen oder verspätete Überweisungen werden vom Finanzamt kritisch gesehen.

Zu niedrige Miete ohne Totalüberschussprognose:
Ein häufiger Grund für die Aberkennung steuerlicher Vorteile.

Fehlende Nebenkostenabrechnungen:
Auch bei der Vermietung an Angehörige gelten gesetzliche Vorgaben.

Kein Übergabeprotokoll oder unvollständige Vertragsunterlagen:
Hier drohen im Streitfall Beweisprobleme.

Wenn Sie vermeiden wollen, dass das Finanzamt bezüglich des Mietverhältnisses Fragen stellt, sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten und sich zudem von einem spezialisierten Steuerberater betreuen lassen. Diesem können Sie dank der X-CITE Immo App all Ihre Dokumente bequem aufbereiten, ohne lange Zeit mit dem Suchen von Schreiben verbringen zu müssen.

Die Vermietung an Angehörige optimal gestalten

Eine durchdachte und professionell umgesetzte Vermietung an Angehörige kann steuerlich sinnvoll und familiär harmonisch sein – vorausgesetzt, Sie beachten alle Anforderungen. Ob Sie an Geschwister, Eltern oder Kinder vermieten: Klare Strukturen, schriftliche Vereinbarungen und nachvollziehbare Zahlungen sind das Fundament eines funktionierenden Mietverhältnisses.

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