Vermietung an Angehörige: Worauf Sie achten müssen

Die Ver­mie­tung von Immo­bi­lien an Ange­hö­rige ist keine Sel­ten­heit. Und auch wenn Blut bekannt­lich dicker als Was­ser ist, soll­ten Sie als Ver­mie­ter auf einige Punkte ach­ten, ehe ein Miet­ver­hält­nis ver­trag­lich fest­ge­hal­ten wird.

Wir gehen für Sie auf die spe­zi­fi­schen Umstände eines Miet­ver­hält­nis­ses mit Ver­wand­ten ein und betrach­ten in die­sem Zusam­men­hang steu­er­li­che Vor­teile, die ver­bil­ligte Ver­mie­tung an Ange­hö­rige und natür­lich auch die Erstel­lung rechts­si­che­rer Verträge.

Was zählt steuerlich bei der Vermietung an Familienangehörige?

Eine Immo­bi­lie oder auch eine Woh­nung an Fami­li­en­mit­glie­der zu ver­mie­ten, ist für viele eine selbst­ver­ständ­li­che und nahe­lie­gende Lösung, wenn diese auf der Suche nach Wohn­raum sind. Den­noch ist es wich­tig, die Ver­mie­tung an Ver­wandte nicht zu blau­äu­gig anzugehen.

Schauen wir uns zunächst den steu­er­li­chen Bereich an. Wenn Sie an Ver­wandte ver­mie­ten, erkennt das Finanz­amt das Miet­ver­hält­nis nur an, wenn es einem soge­nann­ten Fremd­ver­gleich stand­hält. Das bedeu­tet, dass sämt­li­che Ver­ein­ba­run­gen genauso gestal­tet sein müs­sen wie bei einem Ver­trag mit frem­den Drit­ten. Hier reicht es nicht aus, nur die Doku­mente der Woh­nungs­über­gabe und mehr aus­zu­fül­len, son­dern das Miet­ver­hält­nis muss tat­säch­lich gelebt werden.

Zen­trale Kri­te­rien für eine steu­er­lich aner­kannte Ver­mie­tung an Ange­hö­rige sind:

  • Miet­zah­lun­gen erfol­gen regel­mä­ßig und nach­weis­bar per Überweisung.
  • Die Miet­höhe ori­en­tiert sich an der orts­üb­li­chen Vergleichsmiete.
  • Der Miet­ver­trag ent­hält kon­krete Rege­lun­gen zu Miet­be­ginn, Lauf­zeit, Kün­di­gungs­fris­ten und Nebenkosten.
  • Beide Par­teien hal­ten sich an die ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Pflichten.

Beson­ders rele­vant ist die Miet­höhe. Wenn die Miete weni­ger als 66 Pro­zent des orts­üb­li­chen Niveaus beträgt, erkennt das Finanz­amt das Miet­ver­hält­nis nur noch ein­ge­schränkt an. Fällt der Pro­zent­satz – bei der Ver­mie­tung an Ange­hö­rige – unter 50 Pro­zent wird es kri­tisch. Die steu­er­li­che Aner­ken­nung ent­fällt in der Regel voll­stän­dig. Die Miete für Ihre Ange­hö­ri­gen sollte daher nicht zu nied­rig ange­setzt werden.

Vermietung an Angehörige und die Grenzen des Finanzamtes

Viele Ver­mie­ter möch­ten ihren Ange­hö­ri­gen finan­zi­ell ent­ge­gen­kom­men. Eine ver­bil­ligte Ver­mie­tung an Ange­hö­rige ist grund­sätz­lich erlaubt, kann aber steu­er­li­che Fol­gen haben. Liegt die Miete zwi­schen 50 und 66 Pro­zent der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­miete, erfolgt eine soge­nannte Total­über­schuss­pro­gnose durch das Finanz­amt. Dabei wird geprüft, ob Sie mit der Ver­mie­tung inner­halb von 30 Jah­ren ins­ge­samt Gewinne erzielen.

Ist die Miete hin­ge­gen unter­halb von 50 Pro­zent, geht die Finanz­be­hörde davon aus, dass es sich nicht um eine Ein­kunfts­quelle han­delt. Wol­len Sie Wer­be­kos­ten von der Steuer abset­zen, gestal­tet sich dies in einem sol­chen Fall schwierig.

Wenn Sie von den Vor­tei­len pro­fi­tie­ren wol­len, soll­ten Sie daher fol­gende Tipps beachten:

  • die orts­üb­li­che Ver­gleichs­miete recherchieren,
  • die Miete mög­lichst bei min­des­tens 66 % ansetzen,
  • alle Zah­lun­gen dokumentieren.

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Klare Strukturen auch bei der Vermietung an Angehörige

Ob Sie nun an Eltern, Kin­der oder andere Ange­hö­rige ver­mie­ten – ein schrift­li­cher Miet­ver­trag ist Pflicht. Auch wenn man sich ver­traut, schafft ein for­mel­ler Rah­men Sicher­heit für beide Sei­ten. Der Ver­trag sollte die glei­chen Stan­dards erfül­len wie bei frem­den Mie­tern – mit kla­ren Anga­ben zu Miet­höhe, Neben­kos­ten­re­ge­lung, Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten, Kün­di­gungs­fris­ten und Zustand der Wohnung.

Feh­len sol­che Ver­ein­ba­run­gen oder Sie soll­ten sogar in Erwä­gung zie­hen, die Ver­mie­tung an Ange­hö­rige, ohne Miete zu gestal­ten, ent­steht für Sie und Ihr Miet­ob­jekt ein Risiko, denn im Streit­fall sind Sie und Ihre Immo­bi­lie nicht abgesichert.

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Typische Fehler bei der Vermietung an Angehörige vermeiden

Gerade weil fami­liäre Nähe im Spiel ist, schlei­chen sich bei der Ver­mie­tung an Ange­hö­rige schnell Nach­läs­sig­kei­ten ein. Damit das nicht zu finan­zi­el­len Nach­tei­len führt, gilt es, häu­fige Feh­ler kon­se­quent zu vermeiden.

Diese Punkte wer­den häu­fig übersehen:

Keine regel­mä­ßi­gen Miet­zah­lun­gen:
Bar­zah­lun­gen oder ver­spä­tete Über­wei­sun­gen wer­den vom Finanz­amt kri­tisch gesehen.

Zu nied­rige Miete ohne Total­über­schuss­pro­gnose:
Ein häu­fi­ger Grund für die Aberken­nung steu­er­li­cher Vorteile.

Feh­lende Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen:
Auch bei der Ver­mie­tung an Ange­hö­rige gel­ten gesetz­li­che Vorgaben.

Kein Über­ga­be­pro­to­koll oder unvoll­stän­dige Ver­trags­un­ter­la­gen:
Hier dro­hen im Streit­fall Beweisprobleme.

Wenn Sie ver­mei­den wol­len, dass das Finanz­amt bezüg­lich des Miet­ver­hält­nis­ses Fra­gen stellt, soll­ten Sie die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen beach­ten und sich zudem von einem spe­zia­li­sier­ten Steu­er­be­ra­ter betreuen las­sen. Die­sem kön­nen Sie dank der X‑CITE Immo App all Ihre Doku­mente bequem auf­be­rei­ten, ohne lange Zeit mit dem Suchen von Schrei­ben ver­brin­gen zu müssen.

Die Vermietung an Angehörige optimal gestalten

Eine durch­dachte und pro­fes­sio­nell umge­setzte Ver­mie­tung an Ange­hö­rige kann steu­er­lich sinn­voll und fami­liär har­mo­nisch sein – vor­aus­ge­setzt, Sie beach­ten alle Anfor­de­run­gen. Ob Sie an Geschwis­ter, Eltern oder Kin­der ver­mie­ten: Klare Struk­tu­ren, schrift­li­che Ver­ein­ba­run­gen und nach­voll­zieh­bare Zah­lun­gen sind das Fun­da­ment eines funk­tio­nie­ren­den Mietverhältnisses.

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