Was bedeutet Wegerecht aus rechtlicher Sicht?
Was beinhaltet ein Wegerecht? Schauen wir uns zur Klärung dieser Frage zunächst die Definition genauer an. Das sogenannte Wegerecht erlaubt einer bestimmten Person oder Partei, ein fremdes Grundstück zu überqueren oder zu befahren, um auf das eigene Grundstück zu gelangen. Vereinfacht könnte man sich den Sachverhalt also ähnlich wie ein Durchgangszimmer vorstellen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass es sich um eine Duldungspflicht des Grundstückseigentümers zugunsten eines Dritten handelt. Dieses Recht ist vor allem dann relevant, wenn ein Grundstück von öffentlichen Wegen abgeschnitten ist und keine direkte Zufahrt besteht.
Die Grundlage dafür, was ein Wegerecht ist, ist in der Regel § 1018 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort ist festgehalten, dass sogenannte „Grunddienstbarkeiten“ eingetragen werden können – also Rechte, die einem anderen Grundstück die Nutzung eines bestimmten Teils ermöglichen.
Um die Frage zu klären, was ein Wegerecht ist, lohnt es sich zudem die typischen Formen dieses Rechts zu kennen. Diese gestalten sich wie folgt:
- Gehrecht: Der Berechtigte darf den Weg ausschließlich zu Fuß benutzen.
- Fahrrecht: Die Nutzung mit Fahrzeugen ist erlaubt, oft mit Einschränkungen.
- Leitungsrecht: Seltener, aber ebenfalls unter dem Begriff Wegerecht diskutiert – betrifft die Verlegung von Versorgungsleitungen.