Wohnungs- und Schlüsselübergabe: das sollten Sie wissen

Die Schlüs­sel­über­gabe – für viele Mie­ter der ent­schei­dende Moment auf Ihrer Suche nach einem neuen Zuhause. Eine Woh­nung geht mit der Schlüs­sel­über­gabe in den tem­po­rä­ren Besitz des Mie­ters über. Sie mar­kiert den phy­si­schen Beginn eines Miet­ver­hält­nis­ses, nach­dem der Miet­ver­trag unter­zeich­net wurde.

Als Ver­mie­ter ist der Schutz Ihres Miet­ob­jek­tes natür­lich immer von Bedeu­tung. Wir wol­len Ihnen daher zei­gen, wor­auf Sie bei der Schlüs­sel­über­gabe ach­ten soll­ten, wel­che Doku­mente Ihnen zur Absi­che­run­gen zur Ver­fü­gung ste­hen und wie Ihnen die X‑CITE Immo App dabei als ver­läss­li­cher Part­ner zur Seite steht.

Mietwohnung und Schlüsselübergabe – das gilt es zu beachten

Bei einer Woh­­nungs- und Schlüs­sel­über­gabe zählt eine sorg­fäl­tige Doku­men­ta­tion. Egal, ob es sich um den Ein- oder Aus­zug von Mie­tern han­delt, mit einer sorg­sa­men Doku­men­ta­tion ver­mei­den Sie im Nach­hin­ein recht­li­che Strei­tig­kei­ten oder sehen die­sen ent­spannt entgegen.

Die Woh­­nungs­­­über­­­gabe-App X‑CITE Immo kann Ihnen mit Ihren zahl­rei­chen Fea­tures eine wirk­li­che Stütze sein, denn Sie erleich­tert die Doku­men­ta­tion, die Daten­er­fas­sung, sowie die Daten­ver­wal­tung. Dank ihr haben Sie jeder­zeit Zugriff auf Ihre Doku­mente, was im Hin­blick von Woh­­nungs- und Schlüs­sel­über­ga­ben von Vor­teil ist.

Übergabe der Wohnung und Schlüsselübergabeprotokoll

Bei Woh­­nungs- und Schlüs­sel­über­ga­ben soll­ten Ver­mie­ter immer ein detail­lier­tes Über­ga­be­pro­to­koll anfer­ti­gen. Woh­nungs­über­ga­ben vor­zu­be­rei­ten, ist für viele Ver­mie­ter bereits eine zeit­auf­wen­dige Pro­ze­dur, doch mit unse­rer X‑CITE Immo App und unse­ren Tipps gelingt es Ihnen, Ihre Vor­be­rei­tun­gen wesent­lich effi­zi­en­ter zu gestalten.

  • Datum und Uhr­zeit der Über­gabe: Notie­ren Sie genau, wann die Woh­­nungs- und Schlüs­sel­über­gabe stattfindet.
  • Anzahl und Art der über­ge­be­nen Schlüs­sel: Eine genaue Auf­lis­tung der über­ge­be­nen Schlüs­sel (Woh­nungs­tür, Kel­ler, Brief­kas­ten etc.) ist unerlässlich.
  • Unter­schrif­ten bei­der Par­teien: Sowohl Ver­mie­ter als auch Mie­ter soll­ten das Pro­to­koll unter­schrei­ben, um des­sen Gül­tig­keit zu bestätigen.

Ein sorg­fäl­tig geführ­tes Schlüs­sel­über­ga­be­pro­to­koll kann im Streit­fall als wich­ti­ger Beweis die­nen und Ihnen viel Ärger ersparen.

Schlüssel fehlt bei Wohnungsübergabe –
schützen Sie Ihre Schlüssel

Die Sicher­heit der Schlüs­sel sollte stets gewähr­leis­tet sein. Ver­mie­ter kön­nen fol­gende Maß­nah­men ergreifen:

Sichere Aufbewahrung

Bewah­ren Sie Ersatz­schlüs­sel an einem siche­ren Ort auf, der nur Ihnen zugäng­lich ist, damit Sie zukünf­ti­gen Mie­tern alle aus­hän­di­gen kön­nen und sicher­ge­hen, dass das Objekt nicht unbe­fugt betre­ten wird.

Schlüsselnummerierung:

Num­me­rie­ren Sie die Schlüs­sel und füh­ren Sie ein Ver­zeich­nis, um stets den Über­blick zu behal­ten. Mit einer voll­stän­di­gen Daten­er­fas­sung des Über­ga­be­pro­to­kolls wird dies gewährleistet.

Sicherheitsmaßnahmen:

Ver­wen­den Sie hoch­wer­tige Schlös­ser und Schließ­sys­teme. So schüt­zen Sie das Miet­ob­jekt und Ihre Mie­ter und deren Eigen­tum zuverlässig.

Schlüsselübergabe nach Kündigung der Wohnung

Bei der Neu­ver­mie­tung Ihrer Woh­nung und der Schlüs­sel­über­gabe soll­ten Sie einen genauen Ter­min fest­set­zen. Anschlie­ßend ist es wich­tig, die Woh­nung gemein­sam mit dem Mie­ter zu bege­hen und deren Zustand gründ­lich zu über­prü­fen. Erstel­len Sie ein umfas­sen­des Über­ga­be­pro­to­koll und las­sen Sie es vom Mie­ter unter­zeich­nen, um spä­te­ren Strei­tig­kei­ten vor­zu­beu­gen. Sollte ein Schlüs­sel bei der Woh­nungs­über­gabe feh­len, ist schnel­les Han­deln gefragt. Hier ist Ihnen die Schlüs­­sel-Foto-Doku­­men­­ta­­tion unse­rer App behilflich.

Wohnungsübergabe – wenn der Schlüssel fehlt

  • Scha­den­er­satz: Der Mie­ter ist ver­pflich­tet, für den Ver­lust auf­zu­kom­men. Dies kann die Kos­ten für den Aus­tausch der Schlös­ser oder den Ersatz ver­lo­re­ner Schlüs­sel umfassen.
  • Kau­ti­ons­rück­be­halt: Ver­mie­ter kön­nen einen Teil der Kau­tion ein­be­hal­ten, um die ent­stan­de­nen Kos­ten nach der Woh­­nungs- und Schlüs­sel­über­gabe zu decken.
  • Ver­si­che­rung: Prü­fen Sie, ob eine Ver­si­che­rung den Scha­den abdeckt. Einige Miet­ver­träge ent­hal­ten Klau­seln, die den Mie­ter ver­pflich­ten, eine ent­spre­chende Ver­si­che­rung abzuschließen.

Diese recht­li­chen Schritte soll­ten stets in Abspra­che mit einem Rechts­an­walt erfol­gen, um sicher­zu­stel­len, dass alle Maß­nah­men im Ein­klang mit dem Miet­recht stehen.

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