Wohnung weiß übergeben – wann muss geweißt werden?

Muss eine Woh­nung weiß über­ge­ben wer­den? Eine Frage, die immer wie­der heiß dis­ku­tiert wird. Als Ver­mie­ter ist es natür­lich auch für Sie wich­tig zu wis­sen, wann Sie Ihr Miet­ob­jekt wei­ßen müs­sen oder dies bei Aus­zug auch von Ihren Mie­tern ver­lan­gen kön­nen. Wir wol­len Ihnen einen kur­zen und zugleich umfas­sen­den Ein­blick geben, damit Sie zukünf­tig die bes­ten Ent­schei­dun­gen für Ihr Miet­ob­jekt tref­fen können.

Wohnung weiß übergeben ­– wann spielt das eine Rolle

Woh­nun­gen weiß zu über­ge­ben, ist bereits seit Jah­ren zum Stan­dard gewor­den. Die Farbe ver­mit­telt Klar­heit, Sau­ber­keit und sorgt visu­elle für grö­ßere Räume. Was pas­siert jedoch, wenn Sie als Ver­mie­ter Ihre Miet­woh­nung weiß über­ge­ben und Ihre Mie­ter diese kun­ter­bunt strei­chen? Ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen, die als ungül­tig erklärt wur­den, sind beispielsweise:

  • Bei Auszug sind die Räumlichkeiten weiß zu streichen“: Als Vermieter dürfen Sie nicht vorschreiben, dass die Wohnung weiß übergeben werden muss. Dezente und helle Farbtöne dürfen vorgeschrieben werden.

  • Alle X Jahre muss die Wohnung renoviert werden“: Mietern darf durch Sie nicht vorgeschrieben werden in welchen Intervallen das Mietobjekt renoviert werden muss.

  • „Die Wohnung darf nicht in folgenden Farben gestrichen werden…“: Als Vermieter können Sie auch nachdem die Wohnung weiß übergeben wurde, nicht darauf bestehen, dass diese weiß bleibt.

In der Regel han­delt es sich bei Strei­tig­kei­ten rund um das Thema Woh­nung weiß über­ge­ben um soge­nannte „Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren“. In sol­chen Fäl­len ist die Doku­men­ta­tion des Zustan­des Ihres Miet­ob­jekts unheim­lich wich­tig. Mit der Woh­nungs­über­gabe App X‑CITE Immo und deren zahl­rei­chen Fea­tures machen wir Ihnen die Doku­men­ta­tion einfach.

Gesetzliche Grundlagen zur Rückgabe einer Mietwohnung

Grund­sätz­lich sind die Anfor­de­run­gen an die Rück­gabe einer Miet­woh­nung im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB) fest­ge­legt. Die Woh­nung muss dem­nach in einem Zustand über­ge­ben wer­den, der dem ver­trags­ge­mä­ßen Gebrauch ent­spricht. Diese Regu­lie­rung umfasst nicht eine Woh­nung weiß zu über­ge­ben. Sollte sich der Ver­mie­ter jedoch wei­gern, seine far­ben­frohe Gestal­tung in dezen­tere Far­ben abzu­än­dern, kön­nen Sie mit­un­ter die Kau­tion einbehalten.

Vertragliche Vereinbarungen treffen

Es ist für Ver­mie­ter rat­sam, spe­zi­fi­sche Klau­seln zum Zustand der Woh­nung in den Miet­ver­trag auf­zu­neh­men. Hier kön­nen Sie pro­ak­tiv bereits Ant­wor­ten auf die Frage – muss eine Woh­nung geweißt über­ge­ben wer­den – lie­fern. Wich­tig ist, dass sol­che Klau­seln klar und unmiss­ver­ständ­lich for­mu­liert sind. Zudem müs­sen Sie den erwähn­ten Rege­lun­gen ent­spre­chen. Mit der X‑CITE Immo App orga­ni­sie­ren Sie im Vor­feld bereits alle Doku­mente zur Woh­nungs­über­gabe und mehr.

Weitere Möglichkeiten für Vermieter

Um zu bewer­ten, ob Ihre Woh­nung weiß über­ge­ben wer­den muss, soll­ten Sie den Zustand des Miet­ob­jekts regel­mä­ßig über­prü­fen und doku­men­tie­ren. Objekt­ver­wal­tung wird mit unse­rer Woh­­nungs­­­über­­­gabe-App ganz ein­fach, denn mit Ihr erstel­len Sie Doku­mente, stei­gern Ihre Effi­zi­enz und haben immer alles bequem auf einem Blick auf all Ihren elek­tro­ni­schen End­ge­rä­ten. So kön­nen Sie schnel­ler reagie­ren und gewin­nen an Flexibilität.

Hilfestellungen – bevor die Wohnung weiß übergeben werden soll

Als Ver­mie­ter müs­sen Sie bei der Über­gabe dafür sor­gen, dass Ihr Miet­ob­jekt benutz­bar ist und den gän­gi­gen Ansprü­chen gerecht wird. Somit müs­sen von Ihnen auch Schä­den besei­tigt und die Woh­nung oft­mals weiß über­ge­ben wer­den. Sol­len ehe­ma­lige Mie­ter sich wei­gern, diese Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren selbst durch­zu­füh­ren, kön­nen Sie even­tu­ell die Kau­tion dar­auf ver­wen­den. Gene­rell soll­ten Sie, wenn Sie eine Woh­nungs­über­gabe vor­be­rei­ten, auf eine klare Kom­mu­ni­ka­tion ach­ten und Wün­sche und Anfor­de­run­gen in beid­sei­ti­gem Inter­esse schrift­lich festhalten.

Wohnung weiß übergeben – sorgen Sie für Klarheit

Als Ver­mie­ter ist es wich­tig, die gesetz­li­chen und ver­trag­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen zu ken­nen und ent­spre­chende Ver­ein­ba­run­gen prä­zise im Miet­ver­trag zu ver­an­kern. Dies hilft, spä­tere Kon­flikte bei der Woh­nungs­rück­gabe zu ver­mei­den und sorgt für eine rei­bungs­lose Über­gabe an den nächs­ten Mie­ter. Wenn es darum geht, Woh­nun­gen weiß zu über­ge­ben – egal, ob von Mie­ter zu Ver­mie­ter oder Ver­mie­ter zu Mie­ter – müs­sen klare Rege­lun­gen getrof­fen und kom­mu­ni­ziert wer­den. Ach­ten Sie also auf diese und suchen Sie sich not­falls recht­li­chen Beistand.

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