Stromanbieter kündigen bei Umzug: Infos für Vermieter

Als Ver­mie­ter eines Miet­ob­jekts ste­hen Sie oft vor der Her­aus­for­de­rung, beim Aus­zug eines Mie­ters die Ver­sor­gung mit Strom und Gas ord­nungs­ge­mäß zu regeln. Für gewöhn­lich müs­sen sich Ihre Mie­ter bei Ihrem Aus­zug auch um die Kün­di­gung der ver­schie­de­nen Ver­träge küm­mern – dar­un­ter auch der der Energieversorgung.

Den­noch kann es sich für Sie als Ver­mie­ter loh­nen, sich Infor­ma­tio­nen dar­über ein­zu­ho­len, wie ein Strom­an­bie­ter bei einem Umzug gekün­digt wer­den muss, damit für Sie und auch für Nach­mie­ter keine Pro­bleme ent­ste­hen. Wir geben Ihnen die wich­tigs­ten Details, wie ein Ver­trag mit einem Strom­an­bie­ter wegen Umzu­ges gekün­digt wer­den muss.

Strom abmelden bei Umzug: Verantwortung des Mieters und des Vermieters

Grund­sätz­lich gilt: Der Ver­trags­part­ner des Strom- oder Gas­ver­sor­gers ist immer der­je­nige, der die Leis­tung nutzt. Dies bedeu­tet zunächst nichts ande­res, als dass Ihr Mie­ter der Ansprech­part­ner für den jewei­li­gen Ver­sor­ger ist. Zieht ein Mie­ter aus, so ist er selbst dafür ver­ant­wort­lich, sei­nen Ver­trag beim Strom­an­bie­ter ord­nungs­ge­mäß und frist­ge­recht zu kün­di­gen. Der Ver­mie­ter hat oft gar keine Kennt­nis dar­über, bei wel­chem Anbie­ter der Mie­ter Kunde ist. Wich­tig ist, dass der Mie­ter sich recht­zei­tig bei sei­nem Anbie­ter mel­det und den Strom­zäh­ler bei die­sem abmeldet.

Nach der Abmel­dung durch den Mie­ter fällt der Strom­zäh­ler auto­ma­tisch in die Grund­ver­sor­gung. In die­sem Fall wird der Eigen­tü­mer Ver­trags­part­ner. Um hohe Kos­ten zu ver­mei­den, ist hier zeit­na­hes Han­deln erfor­der­lich. Unsere Woh­nungs­über­gabe App X‑CITE Immo unter­stützt Sie in sol­chen Fäl­len. Mit unse­ren intel­li­gen­ten Tarif­vor­schlä­gen kön­nen nicht nur Ihre Mie­ter nach Ein­gabe der Zäh­ler­num­mer den bes­ten Anbie­ter wäh­len, son­dern auch Sie.

Zählerstände korrekt dokumentieren:
So sichern Sie sich ab

Bei einem Umzug muss nicht nur der Strom­an­bie­ter gekün­digt, son­dern auch die aktu­el­len Zäh­ler­stände kor­rekt erfasst wer­den. Dies betrifft sowohl den Strom­zäh­ler als auch den Gas­zäh­ler. Fal­sche Anga­ben wie zu nied­rige Zäh­ler­stände kön­nen zu Pro­ble­men füh­ren, da der nächste Ver­trags­part­ner diese fal­schen Stände mög­li­cher­weise auf sei­ner Rech­nung wie­der­fin­det. Unsere X‑CITE Immo App unter­stützt Sie auch hier mit fol­gen­den Fea­tures:

  • Kor­rekte Erfas­sung der Zäh­ler­stände in Übergabeprotokollen
  • Ideale Vor­be­rei­tung auf Über­ga­ben durch Vorlagen
  • Alle Infor­ma­tio­nen sind für Sie zen­tral von Ihrem Handy, Tablet und PC abrufbar.
  • Durch die Bild­mar­kie­rung bei der Woh­nungs­ab­nahme kön­nen Sie nicht nur Män­gel, son­dern auch aktu­elle Zäh­ler­stände sicher erfassen.

Stromanbieter gekündigt nach Umzug –
was passiert bei Leerstand?

Für Sie als Ver­mie­ter ist es natür­lich auch inter­es­sant zu wis­sen, was pas­siert, wenn Ihr Miet­ob­jekt leer steht. Ist der Strom­an­bie­ter gekün­digt und der Umzug des ehe­ma­li­gen Mie­ters voll­zo­gen, ist es an Ihnen, tätig zu wer­den. Die Objekt­ver­wal­tung unse­rer Woh­nungs­über­gabe App macht es Ihnen jedoch leicht, Pro­bleme früh­zei­tig zu umgehen.

Um Leer­stands­kos­ten zu mini­mie­ren, soll­ten Sie einen Tarif mit einem gerin­gen Grund­preis wäh­len, da der Ver­brauchs­preis wäh­rend des Leer­stands keine Rolle spielt. Eine gute Tarif­wahl kann Ihnen viele Kos­ten ersparen.

Gas abmelden nach einem Umzug: Gleiche Regeln wie beim Strom

Beim Gas ver­hält es sich ähn­lich wie beim Strom: Der Mie­ter ist für die Abmel­dung ver­ant­wort­lich. Bei einem Umzug sollte er recht­zei­tig den Gas­zäh­ler abmel­den, um unnö­tige Kos­ten zu ver­mei­den. Falls keine neue Anmel­dung erfolgt, wird auch hier der Ver­mie­ter als Grund­ver­sor­ger ein­ge­tra­gen. Eine rück­wir­kende Anmel­dung ist auch in die­sem Fall bis zu sechs Wochen lang möglich.

Stromanbieter nach Umzug gekündigt – wie gehen Vermieter vor?

  • Doku­men­tie­ren Sie die Zäh­ler­stände bei der Über­gabe korrekt.
  • Füh­ren Sie mit unse­rer X‑CITE Immo App einen Tarif­ver­gleich durch, um den rich­ti­gen Anbie­ter zu finden.
  • Über­mit­teln Sie dem Ver­sor­ger die kor­rek­ten Zählerstände.
  • Zie­hen neue Mie­ter ein, sollte dies schnellst­mög­lich gemel­det wer­den. Mel­den Ihre neuen Mie­ter den Strom nicht kor­rekt an, kann dies für Sie sonst lau­fende Kos­ten ver­ur­sa­chen. Unsere X‑CITE Immo App unter­stützt Sie bei allen Abläufen!
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