Zurückgelassene Gegenstände von Mietern:
Was ist zu tun?

Wenn ein Mie­ter aus­zieht, bleibt manch­mal mehr zurück als nur Erin­ne­run­gen. Möbel, per­sön­li­che Gegen­stände oder sogar Müll – nicht sel­ten kommt es vor, dass ein Ver­mie­ter sich mit den Hin­ter­las­sen­schaf­ten eines ehe­ma­li­gen Mie­ters aus­ein­an­der­set­zen muss. Was kön­nen und vor allem dür­fen Sie aber eigent­lich mit zurück­ge­las­se­nen Gegen­stän­den ehe­ma­li­ger Mie­ter tun? Wir haben Ant­wor­ten für Sie und geben Ihnen Hin­weise, wie Sie zukünf­tig vor­ge­hen können.

Wie gehen Sie mit zurückgelassenen Gegenständen von Mietern um?

Wenn ein Miet­ver­hält­nis endet, stellt sich für Ver­mie­ter nicht sel­ten die Frage, wie mit zurück­ge­las­se­nen Gegen­stän­den ehe­ma­li­ger Mie­ter zu ver­fah­ren ist. Darf der Ver­mie­ter diese ein­fach ent­sor­gen? Die Ant­wort auf diese Frage ist jedoch zunächst – nein. Da es sich bei den zurück­ge­las­se­nen Gegen­stän­den noch immer um Eigen­tum des Mie­ters han­delt, müs­sen diese zunächst auf­be­wahrt wer­den. Ver­mie­ter soll­ten diese Schritte beach­ten, um sich abzusichern:

Dokumentieren Sie alles

Bevor Sie irgend­wel­che Gegen­stände ent­fer­nen, soll­ten Sie den Zustand der Woh­nung und die zurück­ge­las­se­nen Gegen­stände doku­men­tie­ren. Unsere X‑CITE Immo App ermög­licht Ihnen eine ein­fa­che Bild­mar­kie­rung bei Woh­nungs­ab­nahme.

Kontaktieren Sie den Mieter

Set­zen Sie eine Frist, in wel­cher die zurück­ge­las­se­nen Gegen­stände durch den Mie­ter abzu­ho­len sind. Geben Sie ihm eine ange­mes­sene Zeit, die sich nach den Umstän­den rich­tet. Häu­fig sind dies 14 Tage. In die­sem Fall kön­nen Sie sich auch recht­lich mit einem Anwalt absichern.

Sichere Aufbewahrung

Wenn der Mie­ter sich nicht mel­det oder die Sachen nicht inner­halb der gesetz­ten Frist abholt, soll­ten Sie diese an einem siche­ren Ort auf­be­wah­ren. Wert­volle Gegen­stände soll­ten gesi­chert ein­ge­la­gert wer­den. Auch eine Auf­lis­tung bie­tet sich an.

Haftung und Entsorgung: Was muss der Vermieter beachten?

Als Ver­mie­ter ste­hen Sie in der Pflicht, die zurück­ge­las­se­nen Gegen­stände des Mie­ters mit Sorg­falt zu behan­deln. Eine unrecht­mä­ßige Ent­sor­gung kann zu Haf­tungs­an­sprü­chen des ehe­ma­li­gen Mie­ters füh­ren. Unter ande­rem kön­nen Sie wie folgt mit den Gegen­stän­den verfahren:

  • Unbrauch­bare Gegen­stände und Müll: Hin­ter­lässt der Mie­ter Müll oder unbrauch­bare Gegen­stände, kön­nen Sie diese nach einer gewis­sen Auf­be­wah­rungs­frist ent­sor­gen. Die Kos­ten dafür kön­nen unter Umstän­den vom Mie­ter ein­ge­for­dert werden.
  • Wert­volle Gegen­stände: Han­delt es sich um Wert­ge­gen­stände, müs­sen Sie diese doku­men­tie­ren. Die Woh­nungs­über­gabe App X‑CITE Immo kann Ihnen durch Ihre zahl­rei­chen Fea­tures hier behilf­lich sein. Sollte der Mie­ter diese nicht abho­len, kön­nen Sie gege­be­nen­falls eine Ver­stei­ge­rung durch­füh­ren las­sen. Der Erlös steht Ihnen zu, jedoch muss der ehe­ma­lige Mie­ter dar­über infor­miert werden.

Mieter übernimmt Gegenstände vom Vormieter – was ist zu beachten?

In man­chen Fäl­len kann es vor­kom­men, dass neue Mie­ter die zurück­ge­las­se­nen Gegen­stände des ehe­ma­li­gen Mie­ters über­neh­men wol­len. In die­sem Falle bedarf es fes­ten Ver­ein­ba­run­gen, damit spä­ter keine Miss­ver­ständ­nisse ent­ste­hen. Eine sol­che Ver­ein­ba­rung kann bei­spiels­weise fest­le­gen, dass der Nach­mie­ter bestimmte Gegen­stände auf eigene Ver­ant­wor­tung übernimmt.

Falls der Nach­mie­ter die Gegen­stände spä­ter ent­sor­gen möchte, ist dies dann allein seine Sache, und Sie müs­sen sich nicht damit aus­ein­an­der­set­zen. Wenn Sie eine Woh­nungs­über­gabe vor­be­rei­ten, kön­nen Sie bereits fest­hal­ten, wie mit den zurück­ge­las­se­nen Gegen­stän­den des Mie­ters umzu­ge­hen ist.

Der Mieter zieht aus und hinterlässt Müll: Wie gehe ich vor?

Wie gehen Sie vor, wenn Ihre ehe­ma­li­gen Mie­ter kaputte Gegen­stände oder Müll zurücklassen?

  • Über­ga­be­pro­to­koll erstel­len: Hal­ten Sie den Woh­nungs­zu­stand bei der Woh­nungs­über­gabe dank der X‑CITE Immo App fest. So haben Sie Beweise für spä­tere Konfliktfälle.
  • Rei­ni­gungs­kos­ten ein­for­dern: Las­sen Sie die Woh­nung rei­ni­gen und stel­len Sie die Rei­ni­gung in Rech­nung oder behal­ten Sie die Kau­tion ein. Bevor Sie diese Schritte gehen, soll­ten Sie sich recht­lich durch einen Anwalt absichern.

Der Vormieter hat noch Möbel in der Wohnung gelassen

Wenn der Vor­mie­ter Möbel in der Woh­nung hin­ter­lässt und der neue Mie­ter diese nicht über­neh­men möchte, soll­ten Sie schnell han­deln. Geben Sie dem ehe­ma­li­gen Mie­ter eine Frist zur Abho­lung für seine zurück­ge­las­se­nen Gegen­stände. Sollte der Mie­ter die­ser Auf­for­de­rung nicht nach­kom­men, gel­ten die oben genann­ten Schritte: Doku­men­ta­tion, Lage­rung und gege­be­nen­falls Ent­sor­gung nach Ablauf der Frist.

Wenn es um die Hand­ha­bung zurück­ge­las­se­ner Gegen­stände ehe­ma­li­ger Mie­ter geht, soll­ten Sie also Ruhe bewah­ren, alles doku­men­tie­ren, sich gege­be­nen­falls recht­li­chen Rat ein­ho­len. So kön­nen Sie Pro­bleme sou­ve­rän aus dem Weg schaffen.

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