Die Schönheitsreparaturen-Klausel – unsere Tipps

Als Ver­mie­ter müs­sen Sie bei Ver­trags­ab­schlüs­sen eini­ges beach­ten. Wenn es um die soge­nannte Schön­heits­­­re­­pa­ra­­tu­­ren-Klau­­sel geht, soll­ten Sie zum Schutz Ihres Miet­ob­jek­tes ganz genau wis­sen, was diese umfasst.

Wir wol­len uns für Sie mit der Schön­heits­­­re­­pa­ra­­tur-Klau­­sel befas­sen. Dabei erklä­ren wir Ihnen, wel­che Arbei­ten diese Klau­sel umfasst, wann die Schön­heits­­­re­­pa­ra­­tur-Klau­­sel unwirk­sam ist und wie Sie Ihre Rechte gel­tend machen und durch­set­zen können.

Was umfasst die Schönheitsreparaturen-Klausel und was nicht?

Spre­chen wir über die Schön­heits­­­re­­pa­ra­­tu­­ren-Klau­­sel, ist dies nichts ande­res als eine Ver­ein­ba­rung im Miet­ver­trag, die regelt, dass der Mie­ter wäh­rend der Miet­zeit oder beim Aus­zug bestimmte Reno­vie­rungs­ar­bei­ten durch­führt. Das Ziel die­ser Schön­heits­­­re­­pa­ra­­tu­­ren-Klau­­sel ist es, die Woh­nung in einem ordent­li­chen Zustand zu hal­ten und den Ver­mie­ter – also Sie – von den Kos­ten für Repa­ra­tu­ren zu ent­las­ten, wenn ein Mie­ter aus­zieht. Doch es gibt recht­li­che Gren­zen, die Sie bei der For­mu­lie­rung die­ser Klau­sel beach­ten müs­sen. Wir gehen für Sie auf diese ein und zei­gen Ihnen, wie Ihnen unsere Woh­­nungs­­­über­­­gabe-App X‑CITE Immo dabei hel­fen kann.

Der Umfang der Schönheitsreparaturen

  • Strei­chen und Tape­zie­ren der Wände und Decken
  • Lackie­ren der Fens­ter und Türen von innen
  • Rei­ni­gen der Fußböden
  • Besei­ti­gung klei­ne­rer Schä­den an Wän­den und Böden

Was ist im Zuge der Schönheitsreparaturen-Klausel unwirksam?

  • Repa­ra­tu­ren an der Bau­sub­stanz, wie z.B. das Behe­ben von Ris­sen in Wänden
  • Arbei­ten an den elek­tri­schen Instal­la­tio­nen oder der Heizung
  • Grö­ßere Instand­set­zungs­ar­bei­ten, wie z.B. das Erneu­ern des Badezimmers

Was müssen Sie bei der Aufnahme einer Schönheitsreparaturen-Klausel beachten?

Damit die Schön­heits­­­re­­pa­ra­­tu­­ren-Klau­­sel wirk­sam ist, müs­sen Sie einige wich­tige Punkte beach­ten. Eine unwirk­same Schön­heits­­­re­­pa­ra­­tur-Klau­­sel kann dazu füh­ren, dass der Mie­ter keine Ver­pflich­tung zur Durch­füh­rung der Arbei­ten hat. Hier einige Tipps, um Ihre Woh­nungs­über­gabe vor­zu­be­rei­ten und Ver­träge rechts­si­cher zu erstellen:

  • Klare For­mu­lie­rung: Die Klau­sel muss ein­deu­tig und ver­ständ­lich for­mu­liert sein. All­ge­meine For­mu­lie­run­gen, die zu unge­nau sind, kön­nen zur Unwirk­sam­keit füh­ren. Zur Absi­che­rung kön­nen Sie im Vor­feld mit den Fea­tures der X‑CITE Immo App Ihre Ver­träge gegenchecken.
  • Zumut­bar­keit: Die Klau­sel darf den Mie­ter nicht über­mä­ßig benach­tei­li­gen. Zum Bei­spiel sind starre Fris­ten, die den Mie­ter ver­pflich­ten, alle drei Jahre die Wände zu strei­chen, meist unwirksam.
  • Eigen­leis­tun­gen: Es muss dem Mie­ter erlaubt sein, die Arbei­ten selbst durch­zu­füh­ren oder einen Fach­mann zu beauftragen.
  • Zustands­be­schrei­bung: Die Schön­heits­­­re­­pa­ra­­tu­­ren-Klau­­sel sollte klar defi­nie­ren, was genau unter Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren ver­stan­den wird. Mit unse­rer Bild­mar­kie­rung bei Woh­nungs­ab­nahme kön­nen Sie Ihren Objekt­zu­stand ein­fach festhalten.
  • Abnut­zung: Nor­male Abnut­zungs­er­schei­nun­gen dür­fen nicht dem Mie­ter ange­las­tet werden.

Inwieweit ist die Schönheitsreparaturen-Klausel zulässig?

Die Zuläs­sig­keit der Klau­sel ist in der Recht­spre­chung viel­fach the­ma­ti­siert wor­den. Juris­tisch wurde in meh­re­ren Urtei­len klar­ge­stellt, dass starre Fris­ten und über­mä­ßige Ver­pflich­tun­gen unwirk­sam sind. Wenn es um eine Schön­heits­­­re­­pa­ra­­tu­­ren-Klau­­sel geht, soll­ten Sie im Vor­feld mit einem Anwalt Rück­spra­che hal­ten, um sich recht­lich abzusichern.

Muss die Schönheitsreparaturen-Klausel in den Mietvertrag?

Ob eine ent­spre­chende Klau­sel in den Miet­ver­trag auf­ge­nom­men wer­den muss, hängt von Ihren indi­vi­du­el­len Vor­stel­lun­gen ab. Sie bie­tet jedoch den Vor­teil, dass die Woh­nung regel­mä­ßig gepflegt wird und der Ver­mie­ter weni­ger Auf­wand mit der Instand­hal­tung hat. Für eine ideale und opti­mierte Objekt­ver­wal­tung bie­tet unsere Woh­­nungs­­­über­­­gabe-App diverse Dienste an, die Sie im All­tag unterstützen.

So kön­nen Sie mit ihr immer und über­all auf wich­tige Daten und Doku­mente zugrei­fen, ohne sich durch Büro­kra­tie zu kämp­fen. Stei­gern Sie also noch heute Ihre Effi­zi­enz mit unse­rer Woh­­nungs­­­über­­­gabe-App und seien Sie auch in Bezug auf die Schön­heits­­­re­­pa­ra­­tu­­ren-Klau­­sel immer auf der siche­ren Seite!

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