Zurückgelassene Gegenstände von Mietern:
Was ist zu tun?

Wenn ein Mieter auszieht, bleibt manchmal mehr zurück als nur Erinnerungen. Möbel, persönliche Gegenstände oder sogar Müll – nicht selten kommt es vor, dass ein Vermieter sich mit den Hinterlassenschaften eines ehemaligen Mieters auseinandersetzen muss. Was können und vor allem dürfen Sie aber eigentlich mit zurückgelassenen Gegenständen ehemaliger Mieter tun? Wir haben Antworten für Sie und geben Ihnen Hinweise, wie Sie zukünftig vorgehen können.

Wie gehen Sie mit zurückgelassenen Gegenständen von Mietern um?

Wenn ein Mietverhältnis endet, stellt sich für Vermieter nicht selten die Frage, wie mit zurückgelassenen Gegenständen ehemaliger Mieter zu verfahren ist. Darf der Vermieter diese einfach entsorgen? Die Antwort auf diese Frage ist jedoch zunächst – nein. Da es sich bei den zurückgelassenen Gegenständen noch immer um Eigentum des Mieters handelt, müssen diese zunächst aufbewahrt werden. Vermieter sollten diese Schritte beachten, um sich abzusichern:

Dokumentieren Sie alles

Bevor Sie irgendwelche Gegenstände entfernen, sollten Sie den Zustand der Wohnung und die zurückgelassenen Gegenstände dokumentieren. Unsere X-CITE Immo App ermöglicht Ihnen eine einfache Bildmarkierung bei Wohnungsabnahme.

Kontaktieren Sie den Mieter

Setzen Sie eine Frist, in welcher die zurückgelassenen Gegenstände durch den Mieter abzuholen sind. Geben Sie ihm eine angemessene Zeit, die sich nach den Umständen richtet. Häufig sind dies 14 Tage. In diesem Fall können Sie sich auch rechtlich mit einem Anwalt absichern.

Sichere Aufbewahrung

Wenn der Mieter sich nicht meldet oder die Sachen nicht innerhalb der gesetzten Frist abholt, sollten Sie diese an einem sicheren Ort aufbewahren. Wertvolle Gegenstände sollten gesichert eingelagert werden. Auch eine Auflistung bietet sich an.

Haftung und Entsorgung: Was muss der Vermieter beachten?

Als Vermieter stehen Sie in der Pflicht, die zurückgelassenen Gegenstände des Mieters mit Sorgfalt zu behandeln. Eine unrechtmäßige Entsorgung kann zu Haftungsansprüchen des ehemaligen Mieters führen. Unter anderem können Sie wie folgt mit den Gegenständen verfahren:

  • Unbrauchbare Gegenstände und Müll: Hinterlässt der Mieter Müll oder unbrauchbare Gegenstände, können Sie diese nach einer gewissen Aufbewahrungsfrist entsorgen. Die Kosten dafür können unter Umständen vom Mieter eingefordert werden.
  • Wertvolle Gegenstände: Handelt es sich um Wertgegenstände, müssen Sie diese dokumentieren. Die Wohnungsübergabe App X-CITE Immo kann Ihnen durch Ihre zahlreichen Features hier behilflich sein. Sollte der Mieter diese nicht abholen, können Sie gegebenenfalls eine Versteigerung durchführen lassen. Der Erlös steht Ihnen zu, jedoch muss der ehemalige Mieter darüber informiert werden.

Mieter übernimmt Gegenstände vom Vormieter – was ist zu beachten?

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass neue Mieter die zurückgelassenen Gegenstände des ehemaligen Mieters übernehmen wollen. In diesem Falle bedarf es festen Vereinbarungen, damit später keine Missverständnisse entstehen. Eine solche Vereinbarung kann beispielsweise festlegen, dass der Nachmieter bestimmte Gegenstände auf eigene Verantwortung übernimmt.

Falls der Nachmieter die Gegenstände später entsorgen möchte, ist dies dann allein seine Sache, und Sie müssen sich nicht damit auseinandersetzen. Wenn Sie eine Wohnungsübergabe vorbereiten, können Sie bereits festhalten, wie mit den zurückgelassenen Gegenständen des Mieters umzugehen ist.

Der Mieter zieht aus und hinterlässt Müll: Wie gehe ich vor?

Wie gehen Sie vor, wenn Ihre ehemaligen Mieter kaputte Gegenstände oder Müll zurücklassen?

  • Übergabeprotokoll erstellen: Halten Sie den Wohnungszustand bei der Wohnungsübergabe dank der X-CITE Immo App fest. So haben Sie Beweise für spätere Konfliktfälle.
  • Reinigungskosten einfordern: Lassen Sie die Wohnung reinigen und stellen Sie die Reinigung in Rechnung oder behalten Sie die Kaution ein. Bevor Sie diese Schritte gehen, sollten Sie sich rechtlich durch einen Anwalt absichern.

Der Vormieter hat noch Möbel in der Wohnung gelassen

Wenn der Vormieter Möbel in der Wohnung hinterlässt und der neue Mieter diese nicht übernehmen möchte, sollten Sie schnell handeln. Geben Sie dem ehemaligen Mieter eine Frist zur Abholung für seine zurückgelassenen Gegenstände. Sollte der Mieter dieser Aufforderung nicht nachkommen, gelten die oben genannten Schritte: Dokumentation, Lagerung und gegebenenfalls Entsorgung nach Ablauf der Frist.

Wenn es um die Handhabung zurückgelassener Gegenstände ehemaliger Mieter geht, sollten Sie also Ruhe bewahren, alles dokumentieren, sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. So können Sie Probleme souverän aus dem Weg schaffen.

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