Strom anmelden neue Wohnung: So gehen Vermieter vor

Wenn Sie als Vermieter eine neue Wohnung vermieten, besteht eine der ersten Aufgaben darin, den Strom für die neue Wohnung anzumelden. Es ist wichtig, dass Sie hierbei strukturiert vorgehen, um sowohl sich als auch zukünftige Mieter abzusichern und einen problemlosen Übergang zu gewährleisten. Wir geben Ihnen im Folgenden wertvolle Tipps wie Strom und Gas an- beziehungsweise ummelden.

Strom anmelden oder ummelden –
Ihre Pflichten als Vermieter

Als Vermieter sind Sie nicht direkt der Vertragspartner für den Strom, Gas oder Wasser der Wohnung. Diese Verantwortung liegt bei Ihren Mietern, da sie die Nutzer der jeweiligen Leistungen sind. Dennoch gibt es Situationen, in denen Sie aktiv werden müssen, besonders wenn es um den Leerstand oder den Wechsel von Mietern geht. Hier müssen beispielsweise Stromzähler neu angemeldet werden.

  • Strom anmelden neue Wohnung: Wenn ein Mieter auszieht und die Wohnung leer steht, fällt der Stromzähler nach Kündigung seitens des Mieters automatisch in die Grundversorgung. Dies bedeutet für Sie als Vermieter, dass Sie automatisch zum neuen Vertragspartner werden. Unsere Wohnungsübergabe App X-CITE Immo kann Ihnen in solchen Fällen helfen den besten Tarif auszuwählen, um Kosten zu sparen.
  • Strom ummelden: Sobald ein neuer Mieter einzieht, sollte dieser zeitnah seine neue Wohnung beim Strom anmelden. Falls dies nicht geschieht, könnten Sie als Vermieter weiterhin Rechnungen erhalten, was zusätzliche Umstände für Sie bedeutet. Die Features unserer X-CITE Immo App unterstützen Sie in solchen Fällen optimal.

Strom für Wohnung anmelden bei Leerstand

Falls Ihre Wohnung nach dem Auszug des Mieters leer steht, sollten Sie den Stromzähler keinesfalls stilllegen lassen. Eine Stilllegung führt zu einer Sperre oder dem Ausbau des Zählers, was vom Netzbetreiber durchgeführt wird und zusätzliche Kosten verursacht. Stattdessen sollten Sie bei Umzug den Strom ummelden und dabei folgende Tipps beachten:

  • Niedriger Grundpreis: Wählen Sie für die Zeit des Leerstands einen Tarif mit einem niedrigen Grundpreis, da der Verbrauchspreis in dieser Phase keine große Rolle spielt. Die Grundversorgung ist hierfür oft nicht geeignet. Intelligente Tarifvorschläge für Sie und Ihre Mieter finden Sie in unserer X-CITE Immo App.
  • Zähler auf sich anmelden: Nutzen Sie zur Verwaltung des Leerstands eine digitale Lösung wie unsere X-CITE Immo App. Mit ihr können Sie die jeweiligen Zählerstände des Zählers leicht dokumentieren und festhalten.
  • Automatische Abmeldung: Eine Neuanmeldung des Stromzählers durch den neuen Vertragspartner löst automatisch die Abmeldung des vorherigen aus, auch wenn dieser den Vertrag nicht gekündigt hat. Strom und Gas anzumelden für eine neue Wohnung funktioniert bis zu sechs Wochen rückwirkend.

Strom für die Wohnung anmelden –
was beim Einzug eines neuen Mieters zu beachten ist

Wenn ein neuer Mieter in Ihre Wohnung einzieht, ist es entscheidend, dass der Strom für die neue Wohnung korrekt angemeldet wird. Hier einige Schritte, die Sie als Vermieter beachten sollten:

  • Zählerstände dokumentieren: Stellen Sie sicher, dass die Zählerstände beim Einzug des neuen Mieters korrekt dokumentiert werden. Wenn Sie eine Wohnungsübergabe vorbereiten, sollte dieser Punkt auf keinen Fall vergessen werden.
  • Rechtzeitige Anmeldung: Der neue Mieter sollte den Strom zeitnah anmelden, um zu verhindern, dass Sie weiterhin als Vertragspartner geführt werden und Rechnungen erhalten. Mit der X-CITE Immo App teilen Sie wichtige Daten direkt mit Ihren Mietern, wodurch bürokratische Abläufe verschnellert werden.

Effiziente Verwaltung der Stromanmeldung bei Umzug

Als Vermieter ist es Ihre Aufgabe, den Überblick über die Stromanmeldung und -ummeldung in Ihrer Immobilie zu behalten. Eine sorgfältige Dokumentation und Nutzung unserer X-CITE Immo App können Ihnen dabei helfen, den Prozess effizient und rechtssicher zu gestalten. So vermeiden Sie unnötige Kosten und Streitigkeiten. Machen Sie es sich zukünftig einfacher, Strom für eine neue Wohnung anzumelden.

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